Kommunen - München:Überarbeitung: Mustersatzung zur Zweitwohnsitzsteuer

München (dpa/lby) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zweitwohnungssteuer, nach dem das vom Bayerischen Gemeindetag entworfene Stufenmodell verfassungswidrig ist, will das Gremium sein Modell nach eigenen Angaben überarbeiten. Dies teilte der Gemeindetag am Freitag in München mit. Das Gericht hatte am Donnerstag die Zweitwohnungssteuer in der Form, wie sie in den oberbayerischen Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee erhoben wird, verworfen. Der Stufentarif weiche "vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab", begründete das Gericht seine Entscheidung.

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München (dpa/lby) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zweitwohnungssteuer, nach dem das vom Bayerischen Gemeindetag entworfene Stufenmodell verfassungswidrig ist, will das Gremium sein Modell nach eigenen Angaben überarbeiten. Dies teilte der Gemeindetag am Freitag in München mit. Das Gericht hatte am Donnerstag die Zweitwohnungssteuer in der Form, wie sie in den oberbayerischen Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee erhoben wird, verworfen. Der Stufentarif weiche "vom Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Ein Sprecher des Gemeindetages sagte am Freitag, das Urteil habe "gravierende Auswirkungen". Man wolle zu Jahresbeginn zügig ein neues Modell erarbeiten, das zehn oder 15 Stufen haben könnte. Von den rund 140 Gemeinden in Bayern, die eine Zweitwohnungssteuer erheben, nutzten geschätzt 100 das vom Gemeindetag vorgeschlagene Modell. Das sieht sieben Stufen vor. Die Steuer hängt dabei von der Höhe der Jahreskaltmieteinnahme ab. Liegen die Mieteinnahmen beispielsweise zwischen 5000 und 10 000 Euro, beträgt die Steuer 900 Euro. In der Stufe von 10 000 bis 20 000 Euro beträgt die Steuer 1800 Euro.

Geklagt hatten zwei Eigentümer von Zweitwohnungen in Schliersee und Bad Wiessee. Ihre fiktiv angesetzte Jahresmiete lag jeweils knapp über einer Stufengrenze, weswegen sie doppelt so viel Steuer zahlten wie Zweiwohnungsinhaber, deren Jahresmiete knapp unterhalb der Grenze liegt.

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