Kommunen - Lindau (Bodensee):Lindauer entscheiden über Therme am Bodenseeufer

Lindau (dpa/lby) - Rund 20 000 Wahlberechtigte können am Sonntag in Lindau über den geplanten Bau einer Therme abstimmen. Eine Bürgerinitiative hatte Unterschriften für den Erhalt des bisherigen Strandbades Eichwald und gegen die Therme gesammelt. Die Initiatoren kritisieren, dass die Bodenseestadt damit die Idee eines Bürgerbades aufgebe. Zudem befürchten sie mehr Lärm und Verkehr. Der Bund Naturschutz unterstützt die Thermen-Kritiker, er sieht das Landschaftsschutzgebiet am Bodenseeufer gefährdet und den freien Zugang zum See eingeschränkt.

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Lindau (dpa/lby) - Rund 20 000 Wahlberechtigte können am Sonntag in Lindau über den geplanten Bau einer Therme abstimmen. Eine Bürgerinitiative hatte Unterschriften für den Erhalt des bisherigen Strandbades Eichwald und gegen die Therme gesammelt. Die Initiatoren kritisieren, dass die Bodenseestadt damit die Idee eines Bürgerbades aufgebe. Zudem befürchten sie mehr Lärm und Verkehr. Der Bund Naturschutz unterstützt die Thermen-Kritiker, er sieht das Landschaftsschutzgebiet am Bodenseeufer gefährdet und den freien Zugang zum See eingeschränkt.

Der Lindauer Stadtrat hatte das Bürgerbegehren zugelassen, ihm jedoch ein Ratsbegehren für die Therme entgegengesetzt. Die Wähler müssen nun zwei Fragen pro und contra beantworten sowie die Stichfrage, was gelten soll, wenn sich die Ergebnisse gegenseitig ausschließen.

Die Stadtverwaltung sagt, das Strandbad sei nicht mehr konkurrenzfähig, die Besucherzahl sei in zwei Jahrzehnten von 240 000 auf 150 000 zurückgegangen. Die beiden vorhandenen Bäder Eichwald und Limare sollen deshalb von einem privaten Investor für 40 Millionen Euro zu einer Thermenlandschaft ausgebaut werden, wobei die Kommune 12,5 Millionen Euro beisteuert. "Mit der Therme Lindau am Eichwald können wir den Lindauer Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Gästen am schönsten Standort am Bodensee ein attraktives Badeangebot machen", sagte Oberbürgermeisters Gerhard Ecker (SPD).

Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens hatten die Fragestellung des Ratsbegehren als unzulässig angesehen und dagegen geklagt, waren aber mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert. Die Bürger könnten deutlich erkennen, worüber sie abstimmen, befanden die Richter.

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