Karlsruhe:Aufsichtsbehörde soll Fall Wetzlar prüfen

Wetzlar/Karlsruhe (dpa/lhe) - Nach der Weigerung der Stadt Wetzlar, der NPD ihre Veranstaltungshalle zu überlassen, soll sich nun die Kommunalaufsicht mit dem Fall beschäftigen. Man habe die zuständige Behörde aufgefordert, den Vorfall aufzuklären und "notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen", teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit.

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Wetzlar/Karlsruhe (dpa/lhe) - Nach der Weigerung der Stadt Wetzlar, der NPD ihre Veranstaltungshalle zu überlassen, soll sich nun die Kommunalaufsicht mit dem Fall beschäftigen. Man habe die zuständige Behörde aufgefordert, den Vorfall aufzuklären und „notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag in Karlsruhe mit.

Nach langen juristischen Auseinandersetzungen hatten Verfassungsrichter am Samstag angeordnet, dass Wetzlar seine Stadthalle der rechtsextremen NPD für eine für diesen Tag geplante Wahlkampfveranstaltung vermieten muss. Gleichwohl hielt die Stadt an ihrem Nein fest und verwies darauf, dass die NPD nicht die nötigen Auflagen unter anderem zum Versicherungsschutz erfüllt habe.

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