Düsseldorf (dpa/lnw) - Der neue Impferlass ermöglicht es auch Menschen unter 70 Jahren, ab dem 8. April in NRW geimpft zu werden: Die 79-Jährigen, die nach Ostern als nächste dran sind, können einen Termin für ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin mit ausmachen - egal wie alt diese sind. Das hat das Gesundheitsministerium klar gestellt. Wie man belegt, dass man verpartnert ist, wenn man nicht verheiratet ist, überlässt das Gesundheitsministerium den Kreisen und kreisfreien Städten. Man spreche sich hier „für ein möglichst pragmatisches Vorgehen“ aus, so das Ministerium auf seiner Internetseite.
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