Sozialpolitik:Müll verpflichtet

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Die Bestrafung des Containerns bestraft einen Protest, der eigentlich belohnt gehört. Die richtige Belohnung dieses Protests bestünde darin, das Wegwerfen von Lebensmitteln unter Strafe zu stellen, wie das in Frankreich geschehen ist. (Foto: imago images/viennaslide)

Karlsruhe sagt: Wer containert, also Lebensmittel aus der Tonne fischt, ist ein Dieb. Das ist Eigentums-Fundamentalismus. Es geht um achtsamen Umgang mit der Nahrung.

Kolumne von Heribert Prantl

Manchmal kriegt das Wertlose, das Mickrige und eigentlich Nichtige besondere Bedeutung - dann nämlich, wenn daran ein Prinzip befestigt wird. Darin besteht die Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Strafbarkeit des sogenannten Containerns. Die Karlsruher Richter reiten hier recht stur auf Prinzipien. Berge von Lebensmitteln werden in Deutschland weggeworfen. Wer das weggeworfene, unverkäufliche Zeug aus dem Müllcontainer holt, macht sich aber als Dieb strafbar, Wertlosigkeit hin oder her. So hat es Karlsruhe soeben entschieden. Eigentum sei nun mal Eigentum, sagen die höchsten Richter.

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