Klage der NPD gegen Joachim Gauck:"Der Bundespräsident wirkt durch das Wort"

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Haben sich mit einer grundsätzlichen Frage zum Äußerungsrecht des Bundespräsidenten auseinanderzusetzen: Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)

Schmähkritik oder zulässige Formulierung? Die Verfassungsrichter müssen klären, ob Bundespräsident Joachim Gauck die NPD als "Spinner" bezeichnen durfte. In der mündlichen Verhandlung signalisieren die Richter jedenfalls Verständnis für das Staatsoberhaupt.

Es geht nicht nur um die umstrittenen Bemerkungen von Joachim Gauck. Es geht vor allem darum, inwieweit das Recht auf freie Meinungsäußerung auch für einen Bundespräsidenten gilt - oder zugespitzt um die Frage: Gibt es einen "Maulkorb" für das Staatsoberhaupt?

Mit diesen Fragen muss sich derzeit das Bundesverfassungsgericht in Karslruhe beschäftigen. In der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag signalisierten die Richter jedenfalls, dem Bundespräsidenten weitgehende Freiheit zur politischen Meinungsäußerung zubilligen zu wollen. In dem von der NPD angestrengten Verfahren gegen Gauck zeigten die Richter mehrheitlich Verständnis für dessen umstrittene Äußerungen zu Rechtsextremisten. Gauck hatte bei einer Veranstaltung vor Schülern in Berlin nach Auseinandersetzungen um ein Asylbewerberheim Proteste gegen die NPD begrüßt. Vor den etwa 400 Schülern in Berlin sagte der früherer DDR-Bürgerrechtler: "Aber wir brauchen da Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert."

Nach Ansicht der rechtsextremen NPD hat Gauck damit seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt. Die Partei beantragte ein Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten. Karlsruhe muss nun grundsätzlich klären, wie weit das Staatsoberhaupt in Reden, Interviews und Gesprächen gehen darf.

"Wo diese Werte angegriffen werden, kann er nicht neutral sein"

"Der Bundespräsident muss und darf das sagen, was ihm wichtig ist, auch wenn er damit im Gegensatz zu einer politischen Partei steht", sagte Gaucks Prozessvertreter Joachim Wieland in der mündlichen Verhandlung. Der Präsident stelle sich schützend vor die Werte der Verfassung. "Wo diese Werte angegriffen werden, kann er nicht neutral sein."

NPD-Anwalt Peter Richter musste sich vor Gericht viele Fragen gefallen lassen. Vielleicht sei die Reaktion Gaucks abhängig vom Verhalten der NPD ausgefallen, sagte etwa Richter Peter Müller. "Lassen sich Botschaft und Form konsequent trennen?", fragte der Berichterstatter des Verfahrens, Michael Gerhardt. Die NPD fordere immerhin dezidiert die Abschaffung des Asylgrundrechts, gab Verfassungsrichter Müller zu bedenken.

Es geht aber auch um weitere Äußerungen des Bundespräsidenten: Auf die Frage, was er von einem Verbotsverfahren gegen die NPD halte, hatte Gauck unter anderem gesagt: "Wir können die Partei verbieten, aber die Spinner und die Ideologen und die Fanatiker, die haben wir dann nicht aus der Welt geschafft."

NPD-Klage gegen Bundespräsident Gauck
:Grenzen der Neutralität

Darf ein Bundespräsident Rechtsextreme als "Spinner" bezeichnen? Joachim Gauck hat dies mit Blick auf Proteste gegen Flüchtlinge getan. Für die NPD ist das eine Einmischung in den Wahlkampf. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Von Constanze von Bullion

Die NPD ist der Ansicht, Gauck habe die Grenzen parteipolitischer Neutralität überschritten und sich unzulässigerweise in den Wahlkampf eingemischt. Es ist das erste Mal, dass ein Staatsoberhaupt wegen seiner Wortwahl verklagt worden ist.

NPD: Gauck hat sachliche Ebene verlassen

Die Richter müssen daher erstmals die Grenzen präsidialer Ausdrucksweise ausloten. Gleichzeitig wollen sie offenbar eine Klagewelle unterbinden: "Wie wollen Sie verhindern, dass nicht alle Äußerungen auf den Tisch des Verfassungsgerichts landen, weil sie in irgendeiner Form parteipolitische Relevanz entfalten?", fragte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zum Beispiel den NPD-Anwalt Richter. Der Bundespräsident sei eine Integrationsfigur, sagte Richter. Wenn er gesellschaftliche Themen aufgreife, müsse er sachlich bleiben. Gauck habe die erforderliche sachliche Ebene verlassen und die NPD und ihre Anhänger kurz vor der Bundestagswahl direkt angegriffen und verunglimpft. "Das geht in Richtung Schmähkritik", sagte Anwalt Richter.

Ein Bundespräsident dürfe seine Wortwahl dem Publikum anpassen, widersprach Gaucks Anwalt Wieland. Hier habe Gauck eine jugendgerechte Sprache für seine Zuhörer gewählt. Da gebe es schlimmere Ausdrücke als "Spinner".

Gauck selbst erschien nicht in Karlsruhe, doch zum Abschluss der mündlichen Verhandlung verlas Staatssekretär David Gill eine Erklärung in seinem Namen. Das Amt des Bundespräsidenten könne "nur gelingen, wenn der Bundespräsident Werte und Positionen, deren Grundlagen in unserer Verfassung liegen, offen formulieren und verteidigen kann", heißt es darin. "Der Bundespräsident wirkt durch das Wort."

Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

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