NPD-Klage gegen Bundespräsident Gauck:Grenzen der Neutralität

Darf ein Bundespräsident Rechtsextreme als "Spinner" bezeichnen? Joachim Gauck hat dies mit Blick auf Proteste gegen Flüchtlinge getan. Für die NPD ist das eine Einmischung in den Wahlkampf. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Von Constanze von Bullion

Es ist ein Termin so ganz nach dem Geschmack des Präsidenten, jedenfalls hätte er es werden können. Am 29. August vergangenen Jahres ist Joachim Gauck zu Besuch in einem Oberstufenzentrum im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Hunderte junge Leute aller möglichen Kulturen und Hautfarben warteten auf ihn. Die Bundestagswahl steht bevor, für viele Schüler ist es die erste. Ein Anlass also wie gemacht für den Bundespräsidenten, der sich bei solchen Gelegenheiten gern wieder in den lockeren Jugendpfarrer zu verwandeln sucht, der er mal war.

"Wenn ich von irgendjemandem höre, dass er nicht zur Wahl gegangen ist, werde ich ihm im Traum erscheinen", sagt Gauck. Da lacht der Saal, Gauck freut sich, die Kamera filmt. Dann geht es um die Proteste im Stadtteil Hellersdorf, Bürger wüten da gegen ein Flüchtlingsheim, angeführt von der NPD. Zum Glück gibt es auch starke Gegendemonstrationen, findet Gauck. "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert." Als Schüler ihm erzählen, dass sie NPD-Plakate abreißen, bremst er allerdings. Solange eine Partei nicht verboten sei, müsse man ihre Ansichten ertragen.

Was darf ein Präsident sagen und was nicht?

Rumms, macht es da, Gauck ist in die Falle getappt. Oder doch nicht? Darf ein Bundespräsident, der zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist, vor einer Wahl eine Partei kritisieren? Oder hat er nur vor Gefahren für die Verfassung gewarnt? Und wen meinte Gauck genau mit Spinnern? Was darf ein Bundespräsident überhaupt? Es sind solche Fragen, die am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Dort hat die NPD ein Organstreitverfahren angestrengt, an dessen Ende eine Grundsatzentscheidung stehen könnte - oder eine Rüge. Träfe sie einen amtierenden Bundespräsidenten, wäre das ein Novum.

Nach Gaucks Auftritt hat sich die NPD in Karlsruhe beschwert, dass Gauck "Mitglieder, Aktivisten und Unterstützer" der NPD als "Spinner" bezeichnet habe. Damit habe er seine Neutralitätspflicht verletzt und in den laufenden Wahlkampf eingegriffen. Die Partei will nun feststellen lassen, dass der Präsident Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt hat, der die Chancengleichheit von Parteien bei Wahlen garantiert.

Nun dürfte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle, der dem zuständigen 2. Senat vorsitzt, wenig geneigt sein, der NPD zum Triumph über den Bundespräsidenten zu verhelfen. Einerseits. Andererseits ist der Eindruck zu vermeiden, dass Karlsruhe eine Ausnahmeregelung trifft, womöglich eine politisch motivierte.

Gericht lehnte Eilverfahren gegen Gauck vor der Wahl ab

Ein Eilverfahren, das die NPD angestrengt hatte, wies das Gericht im Herbst erst einmal ab. Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit im Wahlkampf werde verletzt, wenn ein Verfassungsorgan wie der Bundespräsident "zugunsten oder zulasten" einer Partei in den Wahlkampf eingreife, hieß es in der Begründung. Die Stellungnahme des Präsidenten aber lasse erkennen, dass ihm "die Gefährdungslage" bewusst sei und im laufenden Wahlkampf keine Wiederholung drohe.

Über die Rolle des Bundespräsidenten sagte die Entscheidung wenig, und wenn am Dienstag in der Hauptsache verhandelt wird, dürfte da mehr zur Sprache kommen, Grundsätzliches. "Die Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten sind bislang ein juristisch wenig abgestecktes Feld", sagt der Sprecher des Verfassungsgerichts, Bernd Odörfer. "In der Verhandlung wird es daher auch darum gehen, wie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu konkretisieren sind."

Was darf ein Präsident sagen und was nicht? Wo hat er sich in tagespolitischen Fragen strikt zurückzuhalten und wo beginnt seine Pflicht, die Verfassung zu verteidigen? Es wäre doch "mehr als nur merkwürdig", schrieb die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Focus, "wollte man politisch verantwortlichen Amtsträgern, wie dem Bundespräsidenten, deutliche Stellungnahmen und deutliche Worte untersagen".

Ob Voßkuhle dem Präsidenten die Zügel etwas lockert oder Gauck einen Rüffel erteilt, galt bis zuletzt als offen. Auch im Bundespräsidialamt wollte man sich vor der Verhandlung nicht äußern. Joachim Gauck wird nicht nach Karlsruhe fahren. Aber wer ihn kennt, kann sich denken, dass der Präsident schon mal glücklicher war über die Dinge, die er angestoßen hat.

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