Berlin/Würzburg/Köln (dpa) - Monatelang haben die katholischen Bischöfe an einem moderneren Arbeitsrecht für kirchliche Beschäftigte gearbeitet - doch die Lockerungen gehen Kritikern nicht weit genug. Die Bundes-Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will darum nun Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einschränken. Die sogenannte „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse geändert werden, forderte sie am Mittwoch in Berlin. „Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.“ Der Artikel 9 des AGG beschreibt eine „zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung“.
Es sei wichtig und überfällig, dass sich die Kirchen nicht mehr in das Privatleben ihrer Mitarbeiter einmischen - „also bei Menschen, die in Scheidung leben oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft leben“, sagte sie. „Allerdings enthält auch die neue Grundordnung zu viele Ausnahmen. Damit sind Beschäftigte der Kirchen leider noch nicht umfassend vor Diskriminierungen geschützt.“
Erste Bistümer signalisieren Zustimmung
Bisher drohte Mitarbeitern der katholischen Kirche die Kündigung, wenn sie zum Beispiel gleichgeschlechtlich heiraten, aber auch bei einer zweiten Heirat nach einer Scheidung. Das soll sich nach einem Beschluss der Bischöfe nun ändern. Die am Dienstag in Würzburg beschlossene neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes soll das Arbeitsrecht für 800.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und der Caritas reformieren. Damit sie rechtlich bindend wird, müssen sie Deutschlands 27 Bistümer noch offiziell verabschieden.
Erste Bistümer teilten bereits mit, das tun zu wollen - darunter auch das Erzbistum Köln unter seinem als besonders konservativ geltendenden Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki. Mit dem Erzbistum München und Freising, dem Erzbistum Bamberg und den Bistümern Augsburg Würzburg, Eichstätt und Passau teilten sechs der sieben bayerischen Bistümer ebenfalls am Mittwoch mit, die neue Regelung umsetzen zu wollen.
Ataman nannte die neue Grundordnung „einen ersten, zu zögerlichen Schritt“ für einen besseren Schutz vor Diskriminierung. „So kann zum Beispiel eine Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austritt“, sagte sie. „Ich sehe das als Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und als Einfallstor für Diskriminierungen“.
HuK: Neue Grundordnung ist unzureichend
Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) kritisierte die neue Grundordnung als unzureichend. „Es bleibt ein Rätsel, warum die Bischöfe Trans*- und Inter*-Personen explizit nicht den versprochenen Schutz zusagen“, sagte HuK-Sprecher Thomas Pöschl der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach von einem „gravierenden Defizit“.
Im Rahmen des Reformprozesses Synodaler Weg hätten die Bischöfe noch mit 93 Prozent einen Passus beschlossen, der es ausdrücklich verbiete, Menschen „aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität“ nicht einzustellen oder ihnen aus diesen Gründen zu kündigen. „Dieser Passus fehlt in der neuen Grundordnung“, kritisiere Pöschl. Insgesamt nannte er es aber einen „Paradigmenwechsel“, dass das Privatleben arbeitsrechtlich von der Kirche nicht mehr bewertet werden solle.
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