Kindergrundsicherung:Teufel im Detail

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Zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gibt es im Familienministerium unter Lisa Paus (Grüne) wohl andere Ansichten als in Christian Lindners (FDP) Finanzministerium. (Foto: Bernd Elmenthaler/Imago)

Eigentlich hätte das Gesetz am Mittwoch verabschiedet werden sollen. Doch offenbar herrscht noch Klärungsbedarf.

Von Roland Preuß, Berlin

Das Ringen der Koalition um die Kindergrundsicherung geht in eine weitere Runde. Das Gesetzesvorhaben, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollte, wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Grund seien noch letzte "technische Details", die geklärt werden müssten, hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Bundesfamilienministeriums von Lisa Paus (Grüne). Diese Details sind allerdings offenbar politisch aufgeladen. Den Kreisen zufolge geht es erstens darum, ob die geplanten Kindergrundsicherung künftig beim Bürgergeld der Eltern angerechnet werden soll.

Bisher wird das Kindergeld, das in der Kindergrundsicherung aufgehen soll, grundsätzlich vom Bürgergeld abgezogen, weil dieses das soziokulturelle Existenzminimum sichert. Paus wolle dies bei der Kindergrundsicherung beenden, weil die Prüfung aufwendig und der Ertrag gering sei. "Wir sprechen von nur etwa 20 000 Fällen bei 1,9 Millionen Kindern im Bürgergeld", hieß es aus Ministeriumskreisen. "Das Bundessozialministerium schätzt den bürokratischen Aufwand für die Prüfung auf bis zu 150 Millionen Euro." Dem Vernehmen nach will das Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) an der Anrechnung festhalten.

Die Koalition streitet seit Januar über die Ausgestaltung

Der zweite Streitpunkt macht sich daran fest, ob Asylbewerberfamilien die Kindergrundsicherung erhalten sollen. Paus hatte das ursprünglich vorgesehen, den Punkt allerdings auf Intervention der FDP aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Bisher erhalten Asylbewerberfamilien pro Kind 20 Euro Kindersofortzuschlag. Dieser soll nicht wegfallen, sondern nach dem Willen des Bundessozialministeriums abgeschmolzen werden, hieß es weiter. Auch das wird weiter diskutiert. Der Gesetzentwurf soll nun am 27. September durch das Kabinett.

Man halte trotz der Verzögerung und einer komplizierten Umsetzung des Vorhabens an einem Start der Kindergrundsicherung Anfang 2025 fest, hieß es weiter aus Kreisen des Familienministeriums. "Im Gesetz steht 1.1.2025, am Ende ist dies auch eine Frage der Ressourcen." Zuletzt hatte die Bundesagentur für Arbeit erklärt, eine Umsetzung von Anfang Januar an sei wegen der aufwendigen IT-Umstellung voraussichtlich nicht zu schaffen.

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Die Koalition streitet seit Januar offen über die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. Diese soll zentrale Hilfen für Familien wie Kindergeld, den Kinderzuschlag für ärmere Familien und Teile des Bürgergelds bündeln und den Zugang vereinfachen.

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