Katholische Kirche:Ein TÜV für deutsche Diözesen

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Die Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz gastiert dieses Jahr im Bistum Dresden-Meißen. (Foto: Robert Michael/dpa)

Was tun Bistümer gegen sexuellen Missbrauch und für die Aufarbeitung? Das soll ein neuer Expertenrat regelmäßig überprüfen. Dabei wünschen sich die Bischöfe mehr Unterstützung von der Politik.

Von Annette Zoch, Dresden

Deutsche katholische Diözesen sollen künftig regelmäßig durch eine Art TÜV - das zumindest ist der Wunsch von Helmut Dieser. "Es soll ein öffentliches Hinter-die-Kulissen-Schauen werden", sagt der Aachener Bischof. Seit knapp fünf Monaten ist er der neue Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, bei der Herbstvollversammlung im vergangenen September in Fulda wurde er von seinen Mitbrüdern gewählt. Anders als sein Vorgänger, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, ist Dieser nicht mehr alleine für das Thema zuständig, sondern Chef einer Bischofs-Gruppe. Bereits im Herbst hatten die Bischöfe eine neue Gremienstruktur für die Aufarbeitung vorgestellt.

Bei der Frühjahrsvollversammlung, die in diesem Jahr im Bistum Dresden-Meißen zu Gast ist, sollte es an den Feinschliff der neuen Struktur gehen - im Moment wird aber noch grob gehobelt. Kernelement ist der Expertenrat, besetzt mit zehn externen Fachleuten aus Recht, Medizin, Psychologie, Kriminalistik. Bestimmt werden sollen diese Mitglieder durch eine Auswahlkommission, in der explizit kein Bischof sitzen soll.

Öffentlichkeit soll Druck erzeugen

Dieser Expertenrat soll künftig ein verbindliches Berichtswesen einführen: Jährlich sollen alle Diözesen Auskunft geben, zum Beispiel über die Zahl akuter möglicher Missbrauchsfälle, über Präventionsleistungen oder über Anzahl und Höhe bezahlter Therapien für Betroffene. Rotierend sollten außerdem "Tiefenbohrungen" in Diözesen vorgenommen werden, sagt Dieser. Wer mauere, der gerate unter Rechtfertigungszwang, durchaus erwünscht: "Diese Öffentlichkeitswirkung soll Druck machen." Alle Bischöfe in der deutschen Bischofskonferenz hätten sich dazu verpflichtet.

Der Expertenrat habe zudem "mit uns Bischöfen nichts zu tun, er soll ein Gegenüber sein". Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz solle beibehalten werden, zwei Vertreter sollen in den Expertenrat entsandt werden. Erst zum 1. Januar 2024, so der Freiburger Erzbischof Stephan Burger, werde das Gremium vermutlich die Arbeit aufnehmen können. Die Bewegung "Wir sind Kirche" forderte schnellere Entscheidungen: Für viele Betroffene komme die Neustrukturierung zu spät.

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Unklar ist noch, auf welchem Weg Fachleute in das Gremium berufen werden können: "Wir sind da noch etwas am Schwimmen", sagt Dieser. Und er lässt durchblicken, dass er sich mehr Unterstützung der Politik wünschen würde: Man sei mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung im Gespräch. Diese habe ihre Unterstützung zugesagt. Der Expertenrat brauche unbedingt eine politische und gesellschaftlich anerkannte Legitimation.

Er könne dann, so Dieser, eine "Formation" werden, "wo der Staat selbst so etwas wie eine Kommission oder eine Wahrheitsgruppe mit uns zusammen errichten könnte". Mit Blick auf die Kirchen, aber auch auf die gesamte Gesellschaft. Eine staatliche Wahrheitskommission wird von Kritikern der katholischen Missbrauchsaufarbeitung immer wieder gefordert.

"Es geht hier um Straftaten"

Dieser äußerte sich auch zur Durchsuchung des Erzbischöflichen Ordinariats in München durch die Staatsanwaltschaft Mitte Februar: "Die Justiz tut ihre Arbeit. Wir unterstehen wie alle anderen der staatlichen Justiz, wir beanspruchen keinerlei Sonderraum", so Dieser. "Es geht hier um Straftaten. Wenn es Hausdurchsuchungen gibt, vermute ich einen Anfangsverdacht und dann kann man nur abwarten, was herauskommt."

Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche beschäftigen auch staatliche Gerichte: In Köln läuft derzeit ein Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln, im Erzbistum München und Freising beginnt Ende März ein Prozess vor dem Landgericht Traunstein. In beiden Fällen hatten die Diözesen auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Die Bischöfe könnten über die Verjährungsfrage aber keine einheitliche Regelung treffen, sagt Stephan Burger: Wenn es um potenziell hohe Schmerzensgeldzahlungen gehe, müsse sich der Bischof bei seinen Finanzgremien rückversichern.

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