Justiz:Darf der "kleine Höcke" Richter sein?

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Wird wegen seiner Nähe zum aufgelösten "Flügel" der AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft: der Jurist Jens Maier. (Foto: Christian Spicker/Imago)

In Sachsen wird vor Gericht verhandelt, ob der rechtsextreme AfD-Politiker Jens Maier wieder Urteile fällen kann. Derzeit darf er das nicht, erhält aber volle Bezüge.

Von Iris Mayer, Leipzig

Der Betreff der Pressemitteilung ließ wenig Raum für Zweifel: "Entschlossenes Vorgehen gegen Extremistinnen und Extremisten im öffentlichen Dienst" hatte Sachsens Justizministerin Ende September über ihre Vorschläge an die Justizministerkonferenz geschrieben. Demnach sollen die Dienstbezüge suspendierter Richter gekürzt und die Fristen für die Verfolgung von Verstößen gegen das Mäßigungsgebot verlängert werden. Außerdem brauche es gesetzliche Klarheit beim Verhältnis zwischen Disziplinarrecht und Richtergesetz, damit parallel laufende Verfahren keine Rechtsunsicherheiten schafften. Man könnte den Vorstoß aus Sachsen auch so zusammenfassen: Meier gegen Maier.

Denn die Vorschläge von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) zielen auf den aus Bremen stammenden AfD-Politiker Jens Maier, der nach dem Verlust seines Bundestagsmandats wieder in den Richterdienst zurückkehren will. Im Frühjahr hatte sich Meiers Justizministerium viel Kritik eingefangen, weil es lange gezögert hatte, Initiative in dem Fall zu zeigen.

Jens Maier wird wegen seiner Nähe zum aufgelösten "Flügel" der AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Der 60-Jährige hat sich selbst einen "kleinen Höcke" genannt, einen "Schuldkult" bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen kritisiert und über eine "Herstellung von Mischvölkern" durch Zuwanderung gesprochen. Auf einem Landesparteitag der AfD in Sachsen sagte Maier: "Wer heute nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendwas verkehrt." Dass Maier tatsächlich als Rechtsextremist wahrgenommen wird, war für das Richterdienstgericht in Leipzig ein Argument, um ihm im März "mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte" zu untersagen. Dies gelte auch, wenn seine Aktivitäten in eine Zeit fielen, als Maier Abgeordneter war und sein Beamtenverhältnis ruhte.

"Nicht mehr tragbar"

Das Gericht war damit dem Antrag des Justizministeriums gefolgt, das eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege geltend gemacht hatte, sollte Maier wieder Urteile fällen. Der öffentliche Eindruck lasse ihn gegenwärtig "nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen." Seine finanziellen Bezüge aber behielt Maier.

Für den Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano kaum zu fassen: "Das führt zu der nur schwer hinnehmbaren Konsequenz, dass sich ein rechter Verfassungsfeind voll auf die Weiterführung seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten konzentrieren kann und dabei staatlich alimentiert wird", sagte der Bremer im Februar.

Da die Entscheidung vom März nur vorläufig war, beschäftigt sich das Dienstgericht für Richter an diesem Donnerstag erneut mit dem Fall. Ob in der mündlichen Verhandlung bereits ein Urteil gefällt wird, ist offen. Sollten die Richter Maier die Rückkehr in den Staatsdienst erlauben, sind die Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft. Parallel läuft beim Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den AfD-Politiker.

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Als letzte Möglichkeit, um Maiers Entlassung durchzusetzen oder seine Versetzung in den Ruhestand zu erreichen, bliebe eine Richteranklage. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, allerdings hat die CDU im Gegensatz zu SPD, Grünen und Linken bislang keine Zustimmung erkennen lassen.

In Berlin scheiterte die Justizverwaltung im Oktober daran, einer früheren AfD-Abgeordneten die Rückkehr ins Richteramt zu verwehren. Birgit Malsack-Winkemann hatte im Bundestag unter anderem von "Krankheitserreger importierenden Migranten" gesprochen. Die Richter argumentierten, Bundestagsreden seien geschützt und dürften nicht zu dienstlichen Sanktionen führen, deshalb spielten sie in dem Verfahren keine Rolle. Und die Äußerungen der Juristin abseits des Parlaments ließen keine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege befürchten. Malsack-Winkemann war im März in den Richterdienst zurückgekehrt. Ihr Anwalt Jochen Lober vertritt auch AfD-Mann Maier.

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