Justiz:Messerangriff in Chemnitz: Verdächtiger in Türkei vermutet

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Blumen und Kerzen werden am Tatort in der Innenstadt von Chemnitz niedergelegt. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Im August 2018 ersticht ein Asylbewerber den Deutschen Daniel H.; der Tat folgen massive Proteste und rassistische Angriffe. Ein Mittäter soll derweil ins Ausland geflüchtet sein. Wie ist die Lage heute?

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Chemnitz (dpa) - Fünf Jahre nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ist einer der Täter weiter auf freiem Fuß. Nach dem mutmaßlichen Mittäter werde international gefahndet, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein der Deutschen Presse-Agentur. „Wir vermuten ihn in der Türkei.“

Doch lehne das Land eine Auslieferung ab. Er habe offensichtlich inzwischen die türkische Staatsbürgerschaft. Außerhalb der EU sei es nicht üblich, dass eigene Staatsbürger der Justiz anderer Länder übergeben werden. Der auf ihn ausgestellte Haftbefehl laute auf Totschlag. Das verjähre erst nach 20 Jahren, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Neonazis, Fußball-Hooligans, zuvor unauffällige Bürger

Der Deutsche Daniel H. war am 26. August 2018 im Streit mit Asylbewerbern auf offener Straße erstochen worden. Daraufhin kam es in Chemnitz zu massiven Protesten, bei denen Neonazis und Fußball-Hooligans Seite an Seite mit zuvor unauffälligen Bürgern demonstrierten. Außerdem gründete sich eine rechtsextreme Terrorgruppe. Es gab rassistische Angriffe und einen Anschlag auf ein jüdisches Restaurant. Der Streit um die Frage, ob es „Hetzjagden“ gegeben habe, wurde auf Bundesebene zur Zerreißprobe für die damalige Große Koalition. In der Folge verlor Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen sein Amt.

Nach einem Streit wurde am 26. August 2018 in der Innenstadt von Chemnitz der 35-jährige Daniel H. erstochen. Die Tat war Anlass für Demonstrationen, bei denen es auch zu Gewaltausbrüchen kam. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Trotz zahlreicher Gerichtsverfahren ist die juristische Aufarbeitung fünf Jahre danach noch nicht gänzlich abgeschlossen. So ist Ende des Jahres am Landgericht Chemnitz ein Prozess gegen neun Angeklagte anberaumt, die am 1. September 2019 Teilnehmer der Kundgebung „Herz statt Hetze“ angegriffen haben sollen. Ihnen wird Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen.

Rechte Gewalt traumatisch für Betroffene

Mit Blick auf die juristische Aufarbeitung zieht André Löscher, der in Chemnitz Betroffene rechter Gewalt berät, eine gemischte Bilanz. Während etwa bei der Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ rasch ermittelt und verurteilt wurde, warteten Betroffene in anderen Fällen noch immer auf ein Verfahren. Sie könnten deswegen mit dem für sie traumatischen Geschehen bis heute nicht abschließen, so Löscher.

Im Fall des gewaltsamen Todes von Daniel H. selbst hatte das Landgericht Chemnitz im August 2019 ein Urteil gesprochen und einen damals 24 Jahre alten Syrer wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er zusammen mit dem geflüchteten Mittäter den 35-Jährigen erstochen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230824-99-939029/5

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