Terrorismus:Seehofer stellt Bedingungen für Rückkehr gefährlicher IS-Kämpfer

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(Foto: picture alliance/dpa)
  • Bundesinnenminister Seehofer zeigt sich grundsätzlich bereit, deutsche IS-Kämpfer nach Deutschland zurückkehren zu lassen.
  • Er will dies jedoch nur unter klaren Bedingungen machen. Jeder Einzelfall müsse schon vor der Wiedereinreise nach Deutschland geklärt werden.
  • Auch will Seehofer verhindern, dass IS-Kämpfer, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, in Deutschland abtauchen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und ihre Familien nur dann nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen.

"Im Interesse der Sicherheit unseres Landes muss die Bundesregierung für die Rückkehr von ehemaligen IS-Kämpfern, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Bedingungen setzen", sagte er der Süddeutschen Zeitun g, "jeder Einzelfall muss vor Ort geklärt werden, bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird." Schon vor der Rückkehr müsse es Klarheit über jede Personalie und über Strafverfolgungsansprüche anderer Staaten geben.

Zudem will Seehofer verhindern, dass IS-Kämpfer, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, in Deutschland abtauchen. "Wir müssen klipp und klar wissen, welche Ermittlungsergebnisse es in Deutschland gegen die jeweilige Person gibt", sagte er: "Ich möchte keine gefährlichen Leute aufnehmen, wenn wir nicht die Sicherheit gewährleisten können, dass wir sie hier zum Beispiel wieder in Haft nehmen können, weil sie mit einem Haftbefehl gesucht werden."

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US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, etwa 800 IS-Kämpfer, die von kurdischen Milizen in Syrien inhaftiert wurden, in ihren Herkunftsländern vor Gericht zu stellen. Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) reagierte zunächst skeptisch. Derlei Rückholungen seien sehr schwierig, da Deutschland weder eine Botschaft in Syrien habe noch direkten Zugang zu den Gefangenen. Auch Seehofer sieht Hürden, kann und will sich Rückkehrwünschen aber nicht ganz verschließen.

Streit um Gesetzentwurf zur Staatsangehörigkeit

"Wir erwarten von der ganzen Welt, dass Asylbewerber, die in Deutschland Straftaten begangen haben oder Gefährder, von ihren Herkunftsländern zurückgenommen werden", sagte er, "da können wir nicht im Gegenzug sagen: Wir nehmen solche Leute nicht zurück." Allerdings sei "mit größter Sorgfalt" vorzugehen. Es werde keine Rückkehr von Menschen mit mehreren Identitäten geben. Auch IS-Frauen und ihren Kinder werde die Regierung "keinen Blankoscheck" ausstellen. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster (CDU) nannte es in der Saarbrücker Zeitung eine "humanitäre Verpflichtung", Frauen und Kinder zurückkehren zu lassen.

Streit löste am Dienstag auch ein Gesetzentwurf der Koalition aus, der seit Monaten dem Bundesjustizministerium vorliegt. Er sieht vor, Deutschen mit mehreren Pässen die Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie sich bewaffneten Milizen im Ausland anschließen. Der Vizechef der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), warf Justizministerin Katarina Barley (SPD) Untätigkeit vor.

Barley wies das zurück. Das Vorhaben werde weiter verfolgt, einzelne Details gingen aber über den Koalitionsvertrag hinaus. Seehofer will auf das Gesetz nicht verzichten. "Ich begrüße die Schaffung einer Regelung zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Personen die an Kampfhandlungen ausländischer Terrormilizen teilnehmen", sagte er.

© SZ vom 20.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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