Wiesbaden:Reform des Verfassungsschutzes

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will durch eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einen besseren Schutz vor Terrorismus und Extremismus erreichen. "Die schlimmsten Feinde unserer Demokratie verabreden sich heute im Internet, um zu beratschlagen, wie sie unserer Gesellschaft größtmöglichen Schaden zufügen können", sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden bei der Präsentation der Eckdaten für das neue Verfassungsschutzgesetz. Dabei nutzten diese alle Winkelzüge der virtuellen Welt, um ihre Kommunikation vor den Sicherheitsbehörden zu verbergen.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will durch eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einen besseren Schutz vor Terrorismus und Extremismus erreichen. „Die schlimmsten Feinde unserer Demokratie verabreden sich heute im Internet, um zu beratschlagen, wie sie unserer Gesellschaft größtmöglichen Schaden zufügen können“, sagte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden bei der Präsentation der Eckdaten für das neue Verfassungsschutzgesetz. Dabei nutzten diese alle Winkelzüge der virtuellen Welt, um ihre Kommunikation vor den Sicherheitsbehörden zu verbergen.

„Wir können nicht mit analogen Werkzeugen digitale Probleme lösen, deshalb schaffen wir die gesetzlichen Grundlagen, damit das Landesamt für Verfassungsschutz den Terror auch online noch effektiver bekämpfen kann.“ Darunter falle die Telekommunikationsüberwachung von Quellen, erklärte Beuth. Dabei wird auf ein Mobiltelefon oder einen Computer ein Programm installiert, das die Kommunikation aufzeichnet und an die Ermittlungsbehörde weiterleitet. Das soll geschehen, noch bevor eine Verschlüsselung möglich ist.

Zudem soll die verdeckte Überwachung eines Computers auch zulässig sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte etwa für eine Anschlagsplanung bestehen. Sowohl die Online-Durchsuchung als auch die Verwertung der Informationen könnten erst nach einer richterlichen Anordnung erfolgen, sagte Beuth. Ein neues Verfassungsschutzkontrollgesetz soll außerdem der Parlamentarischen Kontrollkommission mehr Befugnisse wie etwa das Recht auf Akteneinsicht gewähren.

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