München:Grüne klagen gegen Gesetz gegen terroristische Gefährder

München (dpa/lby) - Das auch unter Juristen umstrittene Gesetz zur schärferen Überwachung von Extremisten und Gefährdern wird zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Landtags-Grünen kündigten am Mittwoch in München eine entsprechende Klage an.

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München (dpa/lby) - Das auch unter Juristen umstrittene Gesetz zur schärferen Überwachung von Extremisten und Gefährdern wird zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Landtags-Grünen kündigten am Mittwoch in München eine entsprechende Klage an.

Das Gesetz, das die CSU im vergangenen Sommer im Landtag durchgesetzt hatte, sieht unter anderem die Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln und eine unbefristete Vorbeugehaft vor. Demnach darf inzwischen ein Richter anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Einzige Grenze: Entsprechend einer bundesweit gültigen Vorschrift darf solch eine Haft bei der erstmaligen Anordnung maximal ein Jahr lang dauern.

„Die CSU hat ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen“, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. „Wir möchten nicht, dass die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger durch den massiven Ausbau polizeilicher Befugnisse ausgehöhlt werden.“ Es dürfe nicht Politik auf Kosten der Bürger und der Freiheitsrechte gemacht werden.

Tatsächlich war der Gesetzentwurf bei einer Anhörung im Landtag umstritten. Mehrere Professoren nannten das Vorgehen zwar insgesamt verfassungsgemäß. Juristen aus der Praxis - Richter und Anwälte - meldeten aber massive, auch verfassungsrechtliche Bedenken an.

Die Grünen kritisieren, das Gesetz beschränke die Eingriffsbefugnisse nicht auf die Abwehr terroristischer Bedrohungen, sondern erfasse „mit großer Streubreite gleichsam die gesamte Bevölkerung“. Die Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“ verstoße beispielsweise gegen das Bestimmtheitsgebot in der Bayerischen Verfassung sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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