München:Auch FDP erwägt Klage gegen Polizeiaufgabengesetz

Augsburg (dpa) - Im Streit um das geplante Polizeiaufgabengesetz in Bayern erwägt nach der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm auch die FDP eine Klage in Karlsruhe. "Wir prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist", sagte der Vize-Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag). Die Liberalen sind in der laufenden Legislaturperiode nicht im bayerischen Landtag.

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Augsburg (dpa) - Im Streit um das geplante Polizeiaufgabengesetz in Bayern erwägt nach der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Claudia Stamm auch die FDP eine Klage in Karlsruhe. „Wir prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist“, sagte der Vize-Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag). Die Liberalen sind in der laufenden Legislaturperiode nicht im bayerischen Landtag.

Der Leiter der Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), sagte der Zeitung, er sehe der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gelassen entgegen. „Unser Gesetz ist von Verfassungsrechtsexperten geprüft und per Gutachten für verfassungskonform erklärt worden“, sagte er.

Der Landtag soll das Gesetz am 15. Mai beschließen. Die CSU kann dies dank ihrer absoluten Mehrheit im Alleingang erledigen. SPD, Grüne und Linke haben bereits eine Verfassungsklage in Bayern angekündigt. Sie kritisieren etwa, dass die Polizei im Freistaat eine Fülle an neuen Kompetenzen erhalten soll und gleichzeitig die Bürgerrechte massiv eingeschränkt werden sollen. Die CSU und Innenminister Joachim Herrmann hingegen argumentieren, mit den neuen Befugnissen sollten Sicherheit und Freiheit in Bayern verteidigt werden.

Thomae sieht allerdings die „Balance von Sicherheit und Freiheit empfindlich gestört“. Daher müsse geprüft werden, ob eine Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten für die Polizei überhaupt notwendig sei und ob die Bürger die Möglichkeit hätten, sich rechtlich gegen die erweiterten staatlichen Möglichkeiten zu wehren.

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