Geheimdienste - Köln:Beschwerde gegen Freilassung von "Maulwurf"

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat gegen die Freilassung des mutmaßlichen islamistischen "Maulwurfs" in den Reihen des Verfassungsschutzes Beschwerde eingelegt. Gegen die Nichteröffnung des Verfahrens in zwei von drei Punkten gehe man ebenfalls vor, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück am Donnerstag auf Anfrage. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Anklage der Behörde nur sehr eingeschränkt zugelassen und den Haftbefehl aufgehoben.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat gegen die Freilassung des mutmaßlichen islamistischen "Maulwurfs" in den Reihen des Verfassungsschutzes Beschwerde eingelegt. Gegen die Nichteröffnung des Verfahrens in zwei von drei Punkten gehe man ebenfalls vor, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück am Donnerstag auf Anfrage. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Anklage der Behörde nur sehr eingeschränkt zugelassen und den Haftbefehl aufgehoben.

Der Mann soll sich danach nur noch wegen versuchten Geheimnisverrats verantworten müssen. Noch vor einem Monat habe das Oberlandesgericht der Fortdauer der Untersuchungshaft zugestimmt, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte soll sich beim Verfassungsschutz eingeschlichen haben, um Islamisten vor Polizeiaktionen zu warnen und ihnen einen Anschlag auf das Bundesamt zu ermöglichen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann aus Tönisvorst wegen der Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, dem Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen und dem Verrat von Dienstgeheimnissen angeklagt. Laut Anklage hatte er im November 2016 ein Mitglied einer islamistischen Terrorgruppe kontaktiert, bevor er von verdeckt agierenden Mitarbeitern des Verfassungsschutzes entdeckt worden war.

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