Bamberg:Freispruch gefordert: „Weisse Wölfe Terrorcrew“

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Bamberg (dpa/lby) - Sie sollen zum harten Kern einer Untergruppe der rechtsextremen "Weisse Wölfe Terrorcrew" gehört haben - deswegen stehen drei Männer und eine Frau in Bamberg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat nun jedoch beantragt, sie vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freizusprechen. Staatsanwalt André Libischer erklärte am Donnerstag vor dem Landgericht, dass es keine ausreichenden Beweise gebe. Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe forderte er unter anderem für mehrere Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigung, für die sich die Angeklagten zwischen 24 und 39 Jahren ebenfalls verantworten müssen.

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Bamberg (dpa/lby) - Sie sollen zum harten Kern einer Untergruppe der rechtsextremen „Weisse Wölfe Terrorcrew“ gehört haben - deswegen stehen drei Männer und eine Frau in Bamberg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat nun jedoch beantragt, sie vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freizusprechen. Staatsanwalt André Libischer erklärte am Donnerstag vor dem Landgericht, dass es keine ausreichenden Beweise gebe. Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe forderte er unter anderem für mehrere Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigung, für die sich die Angeklagten zwischen 24 und 39 Jahren ebenfalls verantworten müssen.

Auch die Verteidiger sahen den Hauptvorwurf nicht bestätigt. Ihre Anträge reichten von einem vollumfänglichen Freispruch bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für die übrigen Delikte. Ein Urteil will das Gericht an diesem Freitag verkünden.

Das Quartett hatte sich laut Anklage als Mitglieder im Führungszirkel der Sektion Bayern-Franken der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) radikalisiert. In unterschiedlicher Beteiligung sollen sie unter anderem mit Straftaten gegen eine Asylbewerberunterkunft gedroht und verbotene Pyrotechnik im Internet bestellt haben. Ihr Ziel sei es gewesen, politisch linke Menschen und Gruppierungen sowie Ausländer zu bekämpfen. Bald hatte sich im Prozess allerdings abgezeichnet, dass die Beweislage dünn ist.

Die Ermittlungen seien mit „erheblichem Aufwand“ geführt worden, betonte Libischer am Donnerstag. 13 Terabyte Daten und mehr als 500 000 Telekommunikationsverbindungen seien ausgewertet worden. „Der Spruch aus der Weimarer Republik, dass die Justiz auf dem rechten Auge blind sei, ist überholt - das hat dieses Verfahren gezeigt.“

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung habe man den Angeklagten letztlich nicht nachweisen können. So habe es offensichtlich keine straffe Hierarchie oder eine strukturierte Vorgehensweise in der Gruppe gegeben, zudem gebe es keinerlei Hinweise auf konkrete Anschlagspläne. „War die „WWT“ nun eine Feier- und Saufgemeinschaft mit gelegentlichen Konzertbesuchen oder eine kriminelle Vereinigung? Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen, sagte Libischer.

Das Medieninteresse am Prozessauftakt im Oktober war groß gewesen. Einige Tage zuvor waren in Sachsen und Bayern sieben mutmaßliche Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ festgenommen worden. Sie sollen bewaffnete Angriffe auf Ausländer, Politiker und Journalisten ins Auge gefasst haben. Die WWT hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2016 verboten.

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