EU:"Von Orbán und Co. erpresst"

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Das Europaparlament drängt darauf, die Auszahlung von EU-Mitteln künftig daran zu knüpfen, dass in den Empfängerländern der Rechtsstaat funktioniert. (Foto: picture alliance / wibaimages/Sh)

Das Europaparlament fordert, dass EU-Mittel nur an Länder mit funktionierendem Rechtsstaat fließen sollen. Das richtet sich gegen die autoritären Regierungen in Polen und Ungarn. Die Bundesregierung hat nun einen Vorschlag gemacht - doch Kritiker sind enttäuscht.

Von Björn Finke und Matthias Kolb, Brüssel

Es ist einer der größten Streitpunkte bei den Billionen-Verhandlungen um EU-Haushalt und Corona-Hilfstopf: Das Europaparlament drängt darauf, die Auszahlung von EU-Mitteln künftig daran zu knüpfen, dass in den Empfängerländern der Rechtsstaat funktioniert. Am Sonntag schickte die Bundesregierung, die seit Juli die rotierende Ratspräsidentschaft innehat, einen Entwurf für solch eine Rechtsstaat-Klausel an die anderen Mitgliedstaaten. Der Süddeutschen Zeitung liegt der 13-seitige Verordnungsvorschlag vor - und sein Inhalt dürfte die Europa-Abgeordneten enttäuschen, denn das Instrument fällt deutlich laxer aus, als es sich die Parlamentarier erhofft haben.

Das sind gute Nachrichten für Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Der autoritäre Regierungschef wehrte sich beim EU-Gipfel im Juli vehement gegen eine Verknüpfung des Brüsseler Geldsegens mit der Unabhängigkeit der Gericht. Kein Wunder, schließlich laufen gegen Ungarn und Polen EU-Verfahren wegen Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit.

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Der grüne Europa-Abgeordnete Daniel Freund ist hingegen alarmiert: "Damit fährt die deutsche Ratspräsidentschaft den Rechtsstaatsmechanismus vollends gegen die Wand." Der Teufel liege hier im Details, sagt er der SZ: "Mit dem aktuellen Abstimmverfahren würden die Mitgliedstaaten künftig selbst entscheiden, gegen wen sanktioniert wird." Der Schutz des europäischen Rechtsstaats werde somit Gegenstand der politischen Debatte unter den Mitgliedstaaten. Dabei müsse ein wirksamer Schutz der Europäischen Verträge der EU-Kommission obliegen, sagt Freund. Er wirft der Bundesregierung vor, "sich an dieser Stelle von Orbán und Co. erpressen zu lassen"; Berlin sei "vor den Forderungen aus Budapest eingeknickt".

Sehr enttäuscht ist auch die frühere Bundesjustizministerin Katarina Barley, die für die SPD im EU-Parlament sitzt: "Effektive Kürzungen drohen laut dem Ratsvorschlag bei den Staats- und Regierungschefs zu versanden. Um bei den Haushaltsverhandlungen mit dem Parlament weiter zu kommen, muss der Rat nachbessern und sich auf eine effektive Bindung von EU-Geldern an Grundwerte einlassen."

Bei dem Gipfel im Juli haben sich die 27 Staats- und Regierungschefs auf den Corona-Hilfsfonds und den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) geeinigt - das ist eine Art grober Brüsseler Budgetplan für die sieben Jahre von 2021 bis 2027. Beides zusammen soll nach heutigen Preisen gut zwei Billionen Euro umfassen. Damit der Corona-Topf und der MFR pünktlich im Januar starten können, ist die Zustimmung des Europaparlament nötig. Seit Anfang September verhandelt daher eine Delegation des Parlaments mit dem deutschen EU-Botschafter Michael Clauß. Weil Deutschland im Sommer die Ratspräsidentschaft übernommen hat, vertritt er bei diesen Gesprächen die Interessen der 27 Mitgliedstaaten. Am Montag findet die fünfte Verhandlungsrunde statt.

Die größten Streitpunkte sind der Rechtsstaat-Mechanismus und die Höhe des Budgets. Die Abgeordneten sind unzufrieden und wollen 15 EU-Programme - etwa Erasmus zum Studentenaustausch - um insgesamt 113 Milliarden Euro aufstocken. Die Mitgliedstaaten können sich aber höchstens kleinere Zuschläge für eine geringere Anzahl an Initiativen vorstellen.

Die EU-Botschafter werden bei ihrem Treffen am Mittwoch über den Verordnungsentwurf der Bundesregierung debattieren

Beim Thema Rechtsstaatlichkeit konnten die Verhandlungen noch gar nicht beginnen, da sich zunächst die 27 Staaten auf eine Position einigen mussten. Die Gipfelbeschlüsse waren in dieser Frage bewusst vage gehalten; Ungarn und Polen legen sie so aus, dass sie einen harten Mechanismus ausschließen. Nach vielen Gesprächen mit Mitgliedstaaten prescht die Bundesregierung nun vor und präsentiert den Verordnungsentwurf. Die EU-Botschafter werden bei ihrem Treffen am Mittwoch darüber debattieren, vielleicht werden auch die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag und Freitag den Vorschlag anschneiden.

Aus EU-Kreisen hieß, der Vorschlag sei die präzise Umsetzung der Gipfel-Beschlüsse. "Damit wird es erstmals in der Geschichte der EU einen Mechanismus geben, der den Umgang mit den europäischen Haushaltsmitteln an rechtsstaatliche Bedingungen knüpft", sagte ein Diplomat und sprach von einem "wichtigen Schritt nach vorn".

Der Entwurf engt den Bereich ein, bei dem die Klausel angewendet werden könnte, betont die Verbindung zum Budget und etabliert eine Abstimmungsregel, die Sanktionen unwahrscheinlich macht. So ist jetzt immer von "Verstößen gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit" die Rede, während in früheren Versionen der weiter gefasste Begriff "generelle Defizite" stand. Außerdem wird klar gemacht, dass diese Verstöße "in ausreichend direkter Weise" die solide Verwendung der EU-Mittel in den Empfängerländern gefährden müssen. Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz alleine wären demzufolge kein Grund, dieses Strafinstrument anzuwenden - die Angriffe müssten auch dazu führen, dass zum Beispiel unabhängige und wirksame Strafverfahren wegen der Unterschlagung von EU-Mitteln nicht mehr möglich wären.

Sieht die EU-Kommission dies als gegeben an, kann sie vorschlagen, die Auszahlung von Geld aus Brüssel zu stoppen. Diesen Sanktionen muss allerdings eine qualifizierte Mehrheit der EU-Regierungen zustimmen. Das entspricht in etwa einer Zwei-Drittel-Mehrheit, und es dürfte in der Praxis schwer sein, diese zu finden. Im Ursprungsvorschlag der Kommission von 2018 hieß es dagegen, dass die Strafen in Kraft treten, außer es gibt eine qualifizierte Mehrheit gegen diese Sanktionen - hier wäre ein Auszahlungsstopp also viel leichter durchzusetzen gewesen. Dieses Modell fordern die Europaabgeordneten.

Berlin geht es vor allem darum, schnell eine Einigung mit den Mitgliedstaaten zu erreichen

Die Bundesregierung hat lange ebenfalls für einen derartig harten Mechanismus geworben, aber nun geht es Berlin vor allem darum, schnell eine Einigung mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament zu erreichen. Ungarn und Polen drohen, nicht dem sogenannten Eigenmittelbeschluss zuzustimmen, wenn die Debatte um den Rechtsstaats-Mechanismus nicht in ihrem Sinne ausgeht. Dieser Beschluss ist nötig, damit die EU-Kommission im großen Stil Schulden aufnehmen und so den Corona-Hilfstopf füllen kann. Dieser Neuerung müssen auch die meisten der 27 nationalen Parlamente zustimmen - und das bis Jahresende, wenn die Hilfsprogramme ohne Verzögerung starten sollen.

Mitgliedstaaten wie die Niederlande, denen ein strenges Rechtsstaats-Instrument wichtig ist und die zugleich ein Aufstocken des Haushalts ablehnen, wollen den Eigenmittelbeschluss ebenfalls erst absegnen, wenn die Verhandlungsergebnisse der Deutschen mit dem Europaparlament feststehen. Wie es heißt, strebt die Bundesregierung daher eine Einigung mit dem EU-Parlament bis Mitte Oktober an, damit danach der Eigenmittelbeschluss erfolgen und die Ratifizierung in den nationalen Parlamenten starten kann - ein sehr enger Zeitplan.

Der deutsche Kompromissvorschlag kommt in einer Zeit, in der viel über Rechtsstaatlichkeit sowie die Unabhängigkeit von Gerichten und Medien diskutiert wird. Eigentlich wollte die EU-Kommission am Mittwoch die Rechtsstaatsberichte für alle 27 EU-Mitglieder veröffentlichen. Durch diese neue "Tüv"-Untersuchung sollte die Diskussion versachlicht werden, aber offenbar sind zumindest einige Berichte so heikel, dass die Präsentation nun erst am 5. Oktober stattfinden soll - und damit nach dem verschobenen Sondergipfel.

Die für die Berichte zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, äußerte sich im Spiegel kürzlich sehr besorgt über den wachsenden Druck auf unabhängige Medien. Sie stünden fast überall unter großem wirtschaftlichen Druck, etwa wegen sinkender Anzeigenerlöse oder Konkurrenz durch Plattformen wie Facebook und Google, sagte sie. "Dazu kommt die wachsende politische Einflussnahme, und zwar auch im Westen Europas, etwa in Malta oder Spanien." Besonders dramatisch sei die Lage jedoch in Ungarn, sagte Jourová. "Der Zustand der ungarischen Medienlandschaft ist alarmierend." Sie könne sich vorstellen, mit dem EU-Wettbewerbsrecht gegen die Bildung staatsnaher Medienholdings oder -stiftungen wie in Ungarn vorzugehen. Bislang sei dies nicht möglich, da die Beträge in der Regel zu gering seien.

© SZ vom 29.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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