Revolutionsgarden:EU-Sanktionen gegen Iran?

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Zu 33 Monaten Haft verurteilt: Der Deutsch-Iraner Babak J. wollte einen Brandanschlag auf die Synagoge in Bochum verüben. Dahinter soll der iranische Staat stehen. (Foto: Federico Gambarini/DPA)

Die Verurteilung von Babak J. wegen versuchter Brandstiftung in Bochum ist brisant, weil er wohl in iranischem Auftrag handelte. Dies könnte die Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU bringen. Jetzt kommt es auf die Urteilsbegründung an.

Von Paul-Anton Krüger, Berlin

Es ist ein unscheinbarer Halbsatz in einem Tweet des Auswärtigen Amtes, der auf die mögliche Dimension eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweist. Der 6. Strafsenat hatte am Dienstag den Deutsch-Iraner Babak J. wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Kurz darauf bestellte das Ministerium von Außenministerin Annalena Baerbock den Geschäftsträger der iranischen Botschaft in Berlin für Mittwoch ein.

"Dass hier jüdisches Leben angegriffen werden sollte, ist unerträglich. Wir werden keine ausländisch gesteuerte Gewalt in Deutschland dulden", teilte das Auswärtige Amt auf dem Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, mit. Der Verurteilte hatte nach Überzeugung des Gerichts eigentlich einen Brandanschlag auf die Synagoge in Bochum verüben wollen, den Molotow-Cocktail im November 2022 aus Angst vor Entdeckung aber auf die benachbarte Hildegardschule geworfen. Für "Konsequenzen und nächste Schritte, auch auf EU-Ebene, ist jetzt die genaue Urteilsbegründung wichtig", schrieb das Außenministerium weiter.

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Denn Babak J. soll den Anschlag auf die Synagoge nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag von Ramin Y. versucht haben. Dieser gehörte in Deutschland früher der Rockergang Hells Angels an und hat sich 2021 nach Iran abgesetzt. In Deutschland wird er mit Haftbefehl wegen Mordes gesucht. Wichtiger aber für den Verweis des Auswärtigen Amtes auf mögliche Konsequenzen in der EU: Ramin Y. soll nach Überzeugung des Gerichts im Auftrag staatlicher Stellen in Iran gehandelt haben.

"Operativkommando" für Anschläge in Deutschland

Das Gericht gehe zudem davon aus, so berichtet die Deutsche Presse-Agentur aus der mündlichen Urteilsverkündung, dass ein Brandanschlag und Schüsse auf das Rabbinerhaus in Essen in einem Zusammenhang mit der Tat in Bochum stünden und es sich um eine koordinierte Aktion gehandelt habe, um in Deutschland Verunsicherung zu schüren. Das verbindende Element sind offenbar die Auftraggeber in Iran.

Wer die nicht näher genannten staatlichen Stellen sind, dazu äußern sich weder das Gericht noch die Anklagebehörde oder das Auswärtige Amt. Laut Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste und des Nachrichtenmagazins Spiegel haben deutsche Ermittlungsbehörden allerdings mindestens Anhaltspunkte dafür, dass Ramin Y. im Dienst der iranischen Revolutionsgarden stand und ein "Operativkommando" für Anschläge in Deutschland steuerte. Von "Staatsterrorismus" ist die Rede. Ramin Y. hatte selbst Bilder in den sozialen Medien verbreitet, die ihn mit hochrangigen Mitgliedern der Revolutionsgarden zeigen.

Wenn die Urteilsbegründung diese Zuordnung zur militärischen Eliteeinheit des iranischen Regimes deutlich machen würde oder die deutschen Sicherheitsbehörden diese anderweitig dokumentieren könnten, wäre dies möglicherweise ein Anknüpfungspunkt, um auf EU-Ebene die Revolutionsgarden als terroristische Organisation zu listen und weitere Sanktionen zu verhängen.

Die Latte für eine Listung wegen terroristischer Aktivitäten hängt hoch

Diese Forderung ist in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU erhoben worden und auch von der Opposition im Bundestag, etwa vom CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen. Bundesaußenministerin Baerbock hat sich offen gezeigt für eine Listung der Revolutionsgarden, die vor allem hohe symbolische Bedeutung gegenüber dem Regime der Islamischen Republik hätte. Allerdings sind - anders als in den USA - die strengen rechtlichen Anforderungen dafür laut einem Gutachten des juristischen Dienstes des Auswärtigen Dienste der EU bislang nicht erfüllt. Es wurde unter anderem auf Dringen des Auswärtigen Amtes erstellt.

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Nach der gemeinsamen Position der EU-Staaten setzt eine Listung Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Aktivitäten oder entsprechende Urteile in einem EU-Mitgliedstaat voraus. Ein solches Verfahren oder Urteil lag bislang nicht vor. Ausreichende Anknüpfungspunkte bei Terrorakten der Revolutionsgarden in Drittländern hielt die EU ebenfalls für nicht gegeben. Sollten die Revolutionsgarden nun aber in der schriftlichen Urteilsbegründung genannt werden, könnte das ein möglicher Anknüpfungspunkt sein.

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen einen hohen Standard für die Verhängung von Terrorismussanktionen etabliert. Er verlangt unter anderem, dass sich Ermittlungsverfahren oder Anschuldigungen gegen die mit Sanktionen belegten Entität selbst richten müssen oder die Mitgliedstaaten darzulegen haben, warum Handlungen einzelner Personen der Organisation selbst zuzurechnen seien. Daher der Verweis auf die schriftliche Begründung des Urteils, das auch noch nicht rechtskräftig ist. Die Antwort aus Teheran ließ allerdings nicht lange auf sich warten: Noch am Mittwoch bestellte das iranische Außenministerium seinerseits den deutschen Botschafter Hans-Udo Muzel ein, wie die staatliche Nachrichtenagentur Irna berichtete.

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