Familienpolitik:Änderungen beim Elterngeld in Kraft getreten

Bleiben beide Elternteile nach der Geburt zu Hause, gibt es für sie ebenfalls Änderungen. (Foto: Christin Klose/dpa)

Paare mit einem Jahreseinkommen von mehr als 200 000 Euro haben künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.

Für Paare mit Kindern ändern sich von diesem Montag an einige Ansprüche auf das Elterngeld. Für Geburten am 1. April oder später gilt: Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro einen Elterngeldanspruch.

Bislang war der Anspruch deutlich großzügiger gefasst, aber die Bundesregierung sieht sich gezwungen, wegen der schlechten Haushaltslage zu sparen. Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einem Einkommen von 300 000 Euro. Nach "groben Schätzungen" des Familienministeriums betrifft die Änderung auf maximal 200 000 Euro rund 7000 Paare in Deutschland. Das entspreche 0,5 Prozent aller Elternteile, die derzeit Elterngeld beziehen, teilt das Ministerium von Lisa Paus (Grüne) mit. Für Alleinerziehende nannte das Ministerium keine geschätzten Zahlen. Für sie gelten künftig die gleichen Obergrenzen wie für Paare.

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also niedriger als das Brutto-Einkommen. Ab 1. April 2025 wird es noch strikter: Dann sinkt die Schwelle auf 175 000 Euro.

Weitere Neuerung: Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Begrenzung, etwa für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, von Mehrlingen und/oder Kindern mit Behinderung.

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