Elke Twesten:Mandat und Moral

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Macht es einen Unterschied für die Beurteilung des Falles Elke Twesten, ob die Überläuferin von Hannover direkt gewählt wurde oder "nur" über die Landesliste?

Von Robert Roßmann

Der Wechsel der bisherigen Grünen-Landtagsabgeordneten Elke Twesten zur CDU hat eine Debatte darüber entfacht, wann Parlamentarier ihr Mandat zurückgeben sollten. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) wies darauf hin, dass Twesten nicht direkt, sondern über die Grünen-Landesliste gewählt worden sei, die Bürger hätten also die Partei und nicht die Person gewählt, was ihren Seitenwechsel besonders anrüchig mache. Ähnlich sieht es die Fraktionschefin der Grünen, Anja Piel. Sie sagte, Twesten sei über die Landesliste "für die Umsetzung grüner Politik" gewählt worden, deshalb müsse sie ihr Mandat jetzt zurückgeben. Aber kann man so einfach zwischen Direkt- und Listenmandat unterscheiden?

Rein rechtlich ist die Antwort einfach. Für beide Arten Abgeordneter gilt unterschiedslos das freie Mandat - sie dürfen bei einem Fraktionswechsel ihr Mandat behalten. Das ist natürlich auch Weil und Piel klar. Es geht ihnen um den moralischen Unterschied. Die beiden finden, dass es nicht dasselbe ist, ob jemand direkt oder über eine Parteiliste gewählt wurde. Das Argument ist auf den ersten Blick stichhaltig. Twesten hat ihren Einzug in den niedersächsischen Landtag ausschließlich Wählern zu verdanken, die die grüne Landesliste angekreuzt haben. In ihrem Wahlkreis Rotenburg, in dem sie als Person zur Abstimmung stand, war Twesten bei der letzten Landtagswahl mit 11,6 Prozent nur auf dem dritten Platz gelandet. Aber kann ein direkt gewählter Abgeordneter wirklich behaupten, sein Mandat - anders als Twesten - nur sich und nicht seiner Partei zu verdanken?

Das Beispiel Kauder zeigt, wie sehr auch Direktkandidaten von ihrer Partei profitieren

Dass man diese Frage nicht einfach mit Ja beantworten kann, zeigt der Fall Siegfried Kauder. Der Bruder von Unionsfraktionschef Volker Kauder saß seit 2002 als direkt gewählter Abgeordneter für die CDU im Bundestag. Bei der Bundestagswahl 2009 gewann er seinen Wahlkreis mit fast 30 Prozentpunkten Vorsprung vor dem zweitplatzierten Sozialdemokraten. Vor der Bundestagswahl 2013 zerstritt sich Kauder dann aber mit seiner Partei, die CDU stellte ihn nicht mehr auf, Kauder trat deshalb als Einzelbewerber an. Obwohl er damals der seit elf Jahren amtierende örtliche Bundestagsabgeordnete war, kam Kauder lediglich auf drei Prozent, der neue CDU-Bewerber gewann den Wahlkreis mit fast 57 Prozent der Stimmen. Zu diesem Absturz hat Kauder mit einigen Eskapaden zwar beigetragen, das allein kann aber nicht erklären, dass Kauder 2013 gegenüber 2009 mehr als 90 Prozent seiner Wähler verloren hat. Das Beispiel zeigt, dass Direkt-Kandidaten Wahlkreise nicht nur aus eigener Kraft gewinnen, sondern ebenso wie Listenkandidaten stark von der Unterstützung durch ihre Partei profitieren. Dass die CSU bei der letzten Bundestagswahl alle bayerischen Wahlkreise gewonnen hat, liegt mit Sicherheit auch nicht daran, dass die CSU in jedem einzelnen Wahlkreis den besten Kandidaten aufgestellt hat, sondern an der Dominanz der Partei.

Lediglich direkt gewählte Abgeordnete, die ohne Partei im Rücken angetreten sind, könnten für sich reklamieren, ihr Mandat ausschließlich aus eigener Kraft errungen zu haben. Bei Bundestagswahlen ist dies aber seit 1949 niemandem mehr gelungen. Damals gewannen Eduard Edert (Flensburg), Franz Ott (Esslingen) und Richard Freudenberg (Landkreis Mannheim) als zumindest formal unabhängige Einzelbewerber ihre Wahlkreise.

Kurzum: Man kann Frau Twesten vorwerfen, dass sie wegen ihrer Nicht-Aufstellung, also aus egoistischen Motiven, die Grünen verlassen hat. Man kann beklagen, dass sie ihr Mandat nicht niedergelegt, sondern stattdessen heimlich Gespräche mit der CDU über einen Fraktionswechsel geführt hat. All das hat einen Hautgout und gefährdet die Akzeptanz des Parlamentarismus. Aber darauf zu verweisen, dass Elke Twesten nicht direkt, sondern über die Grünen-Liste gewählt wurde, ist bestenfalls teilweise stichhaltig.

© SZ vom 08.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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