Die Bundesregierung will die Fahndung nach bisher unbekannten Tätern, die eine DNA-Spur hinterlassen haben, erleichtern. Um das zu erreichen, sollen aus derartigen Spuren künftig mehr Eigenschaften ermittelt werden dürfen als bisher. Das geht aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens" hervor, den das Bundesjustizministerium jetzt fertiggestellt und in die Ressortabstimmung gegeben hat.
Derzeit darf aus DNA-Spuren unbekannter Täter lediglich das Geschlecht ermittelt werden. Durch eine Änderung der Strafprozessordnung sollen künftig auch "Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie biologisches Alter" ermittelt werden dürfen. Diese Merkmale könnten "nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durch Untersuchungen genetischer Informationen mit hinreichender Vorhersagegenauigkeit bestimmt werden", heißt es in dem Gesetzentwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Die Erweiterung der DNA-Analyse stelle zwar "einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar", dieser sei "aber in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig", findet das Justizministerium. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht "in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass die Aufklärung schwerer Straftaten eine wesentliche Aufgabe des Gemeinwesens ist". Der Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung von Straftaten komme nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu. Durch die erweiterte DNA-Analyse könnten "neue Ermittlungsansätze bei bislang ungeklärten Straftaten geschaffen und die Wahrheit möglichst umfassend ermittelt werden". Dieses Anliegen sei "im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und stellt damit einen legitimen Zweck dar".
Bedenken, die Neuregelung könne ein zu starker Eingriff in die Rechte der Betroffenen sein, weist das Justizministerium zurück. Die Ermittlung der wahrscheinlichen Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie des biologischen Alters greife "nicht in den absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit ein", heißt es in dem Gesetzentwurf. Das zeige sich schon daran, dass die Bestimmung dieser äußeren Merkmale "der Verwertung einer Fotografie oder einer Videoaufzeichnung" entspreche, die zur Aufklärung von Straftaten bereits jetzt herangezogen werden dürfen. Auch Zeugen würden "das Äußere des Beschuldigten beschreiben". Deshalb sei die DNA-Untersuchung "an sich nicht diskriminierend". Es müsse "bei den Folgemaßnahmen", also etwa in der Fahndung, "allerdings beachtet werden, dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf".
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf enthält neben den Bestimmungen zur DNA-Analyse weitere Änderungen. So sollen Verhüllungen des Gesichts vor Gericht verboten werden, das betrifft auch Burkas. Außerdem soll zur besseren Verfolgung des Einbruchdiebstahls in Privatwohnungen die Telekommunikations-Überwachung erweitert werden.