Nahostkonflikt:"Passt auf, mit wem ihr mitlauft"

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Reichen "Meinungsdelikte" für Kundgebungsverbote? Teilnehmerin einer Pro-Palästina-Kundgebung in Düsseldorf am 4. November. (Foto: Christoph Reichwein/dpa)

Pro-Palästina-Demos in Deutschland werden mit Auflagen belegt oder ganz verboten, Teilnehmer manchmal pauschal als "Juden-Hasser" bezeichnet. Was Experten über das Versammlungsrecht sagen. 

Von Rainer Stadler

Auf ihren Bußgeldbescheid wartet Nada Knani noch. Vor gut zwei Wochen war die 25-Jährige auf einer Demo am Steindamm, dem Hamburger Pendant zur Sonnenallee in Berlin-Neukölln. Die Kundgebung sei zunächst nicht untersagt gewesen, als sie dort ankam, habe die Polizei über Lautsprecher doch ein Verbot ausgesprochen. Die Teilnehmer sollten den Ort verlassen, "aber es war alles friedlich", sagt sie. Junge Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen hätten sich versammelt gehabt, auch Deutsche. Israelfeindliche oder antisemitische Parolen habe niemand gerufen, nur "Free Palestine" und "Free Gaza". Also sei sie mit einer Freundin geblieben und bald darauf mit anderen Demonstranten von der Polizei eingekesselt worden. Nach anderthalb Stunden habe man ihre Personalien aufgenommen, und sie durften gehen. Seitdem sei sie auf keiner Demo mehr gewesen, sagt Nada Knani.

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