Münster:Brandenburger Polizei sieht sich von Verbot nicht betroffen

Potsdam/Münster (dpa/bb) - Die Brandenburger Polizei sieht sich von dem Entscheid zum Verbot von Fotos bei Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nicht betroffen. "Wir machen schon seit zwei, drei Jahren keine Foto- oder Videoaufnahmen mehr bei Demonstrationen für soziale Medien", sagte Mario Heinemann, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, am Mittwoch. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.

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Potsdam/Münster (dpa/bb) - Die Brandenburger Polizei sieht sich von dem Entscheid zum Verbot von Fotos bei Demonstrationen oder Versammlungen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit nicht betroffen. „Wir machen schon seit zwei, drei Jahren keine Foto- oder Videoaufnahmen mehr bei Demonstrationen für soziale Medien“, sagte Mario Heinemann, Sprecher des Brandenburger Polizeipräsidiums, am Mittwoch. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster.

Das Erstellen von Fotos durch Polizeibeamte sei ein Eingriff in das Versammlungsgrundrecht, begründete das OVG die Entscheidung zu einer Demonstration im Mai 2018 in Essen. Solche Aufnahmen könnten sich grundsätzlich auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken, weil sie einschüchternd oder abschreckend wirken könnten. „Wir haben für solche Aufnahmen keine gesetzliche Grundlage gefunden“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Beimesche.

Das Urteil betrifft nicht das Fotografieren und Erstellen von Videos zur Gefahrenabwehr, falls sich zum Beispiel Gewaltbereite unter die Demonstranten mischen. In Textform und mit Symbolbildern dürfe die Polizei weiterhin informieren (Az.: 15 A 4753/18).

Auf den von der Polizei Essen bei Facebook und Twitter veröffentlichten Fotos waren beide Kläger als Teilnehmer zu erkennen. Schon allein das Fertigen der Fotos durch Polizeibeamte sei rechtswidrig gewesen. Da es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage gibt, hat das OVG in Münster Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

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