Düsseldorf:Gericht erlaubt rechtsextreme Demo in Wuppertal

Wuppertal (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine Kundgebung der rechtsextremen Partei "Die Rechte" in Wuppertal am 80. Jahrestag der Pogromnacht erlaubt. Wuppertals Polizeipräsident hatte diese zuvor untersagt und die Auflage erteilt, wegen der Bedeutung des Gedenktages an einem anderen Tag zu demonstrieren.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wuppertal (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine Kundgebung der rechtsextremen Partei „Die Rechte“ in Wuppertal am 80. Jahrestag der Pogromnacht erlaubt. Wuppertals Polizeipräsident hatte diese zuvor untersagt und die Auflage erteilt, wegen der Bedeutung des Gedenktages an einem anderen Tag zu demonstrieren.

Die Verwaltungsrichter befanden dagegen, die Anmelder der Demonstration „für Sicherheit und Ordnung in Oberbarmen“ hätten keinen Bezug zum Gedenktag hergestellt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit überwiege daher (Az.: 18 L 3256/18). Bei einer angemeldeten Zahl von lediglich 15 bis 25 Teilnehmern könne die Polizei etwaigen Provokationen wirksam entgegengetreten.

Der Verfassungsschutz NRW bezeichnet die Partei in seinem aktuellen Bericht als „Sammelbecken für Neonazis“. Ideologisch sei sie wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Gegen den Gerichtsentscheid ist noch Beschwerde möglich. Ein „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ hat eine Gegendemonstration angemeldet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: