Demonstrationen:Gebühren für Einsätze wegen „Klima-Klebern“ oder Influencern

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Ein Demonstrant ist bei einem Protest der Gruppe „Letzte Generation“ auf einer Straße festgeklebt. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild)

Andere Bundesländer machen es bereits, nun kann auch NRW sogenannte „Klima-Kleber“ nach Straßenblockaden zur Kasse bitten. Auch wenn ein Influencer seine Fans zum Kommen aufruft, muss er künftig für den Polizeieinsatz zahlen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Sogenannte „Klima-Kleber“ können jetzt auch in NRW nach Polizeieinsätzen zur Kasse gebeten werden. Das Land hat seine Gebührenordnung entsprechend verändert. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Gebühr immer dann erhoben werden kann, wenn die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden muss. Höchstgebühr: 50.000 Euro. Dasselbe gilt für Massenaufläufe, die durch Ankündigungen im Internet entstehen.

So heißt es in der am Freitag veröffentlichten Gebührenordnung: Dass „Tätigwerden der Polizei wegen einer öffentlichen Ansammlung auf Grund eines Aufrufes oder dessen Weiterverbreitung in einem sozialen Netzwerk“ werde dem Verursacher künftig in Rechnung gestellt, „wenn die Ansammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt“. Zuletzt hatte es Polizeieinsätze gegeben, weil zum Beispiel Internet-Idole (sogenannte Influencer) ihr Auftauchen an einem bestimmten Ort ankündigen ließen, hunderte Fans auftauchten und die Polizei für Ordnung sorgen musste.

Die sogenannten „Klima-Kleber“ fallen unter einen anderen Paragrafen, der neu in die Gebührenordnung aufgenommen wurde - und auch bei anderen Aktionen greift: Demnach kann jemand zur Kasse gebeten werden, wenn er von der Polizei „durch unmittelbaren Zwang“ weggebracht werden muss - weil die Sicherheit (zum Beispiel im Verkehr) gefährdet ist. Je mehr Zeit die Polizei aufwenden muss, umso teurer. Dabei sind „auch die Anfahrt sowie die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes einzubeziehen“, heißt es in der aktualisierten Gebührenordnung.

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im März im Landtag gesagt, dass er für das Erfassen von Blockaden durch die Gebührenordnung „durchaus Sympathie“ habe. Dass man nur Klima-Aktivisten Gebühren aufbrumme, sei aber ausgeschlossen, so Reul bereits damals. Entsprechend weit gefasst ist das neue Regelwerk.

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, begrüßte die neuen Gebühren. Die Liberalen hatten sie schon länger gefordert, kommende Woche ist im Landtag sogar eine Expertenanhörung dazu angesetzt. Die Regierung kam dem nun zuvor. „Der Druck von Polizei und Öffentlichkeit wurde offenbar zu groß; das ist gut so“, sagte Lürbke am Freitag. Er ergänzte: „Kurz vor der Sachverständigenanhörung unseres Antrages nächste Woche im Landtag muss Reul nun kleinlaut einräumen, dass er mit dem schwarz-grünen Welpenschutz für radikale Klimagruppierungen auf dem Holzweg war.“

Der CDU-Innenexperte Gregor Golland lobte dagegen die Initiative seines Parteifreunds Reul. Golland sagte der dpa: „Endlich werden Aktivisten, Störer und Kriminelle für derartige Aktionen zur Kasse gebeten. Wer die Allgemeinheit schädigt, muss dafür bezahlen. Das ist ganz im Sinne der anständigen Mehrheit und Steuerzahler!“

Aktivisten der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ hatten in den letzten Monaten in NRW in verschiedenen Städten mit Straßenblockaden für Aufsehen gesorgt. Streifenwagen der Polizei sind inzwischen standardmäßig mit Sets bestückt, zu denen Speiseöl gehört. Damit lässt sich der Sekundenkleber an den Händen der Aktivisten von der Straße lösen.

Am Donnerstag hatten Aktivisten laut Polizei am Essener Hauptbahnhof eine Straße blockiert. Von insgesamt zehn Personen hätten sich drei tatsächlich festgeklebt, zwei davon waren auch miteinander verklebt, was das Lösen verkompliziert habe.

© dpa-infocom, dpa:230811-99-805020/4

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