Debatte um Nebeneinkünfte:Bundestag muss Ermahnung Steinbrücks nicht öffentlich machen

"Leichte Fahrlässigkeit": In zwei Fällen hat Peer Steinbrück seine Nebeneinkünfte aus dem Jahr 2011 nicht entsprechend der Regeln für Abgeordnete angezeigt. Doch auch wenn er dafür möglicherweise ermahnt wird, muss der Bundestag dies nicht der Öffentlichkeit mitteilen.

Robert Roßmann, Berlin

SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück
:Der Anti-Parteisoldat

"Die SPD, die mich aufstellt, muss erst noch erfunden werden": Damit lag Peer Steinbrück falsch. Der große Absturz fand nicht statt, die Sozialdemokraten legten unter seiner Führung sogar ein bisschen zu. Ein unkomplizierter Spitzenmann ist er für seine Partei trotzdem nicht gewesen.

Von Sebastian Gierke

Bundestagspräsident Norbert Lammert muss nach Informationen der Süddeutschen Zeitung nicht bekanntgeben, ob der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück wegen der Verletzung der Anzeigepflicht für Nebeneinkünfte ermahnt wird. Steinbrück hatte am Dienstag eingestanden, die Honorare aus zwei Vorträgen im Jahr 2011 nicht entsprechend den Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete angezeigt zu haben.

Die Verhaltensregeln verpflichten Lammert, bei "Anhaltspunkten" für Verstöße gegen die Anzeigepflicht eine "Prüfung" einzuleiten. Bei "leichter Fahrlässigkeit", dazu gehört eine Überschreitung von Anzeigefristen wie im Fall Steinbrück, muss der Abgeordnete "ermahnt" werden.

Ein Sprecher Lammerts sagte auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung, bei der Ermahnung handele es sich um eine "nichtöffentliche Sanktion". Deshalb gebe die Bundestagsverwaltung von sich aus keine "auf einzelne Abgeordnete bezogene Erklärungen zu etwaigen Ermahnungsverfahren ab". Allerdings könne es sein, dass sich Lammert trotzdem zu dem Fall äußere. Dies sei derzeit aber noch unklar.

Steinbrück hatte erklärt, die fristgerechte Meldung der beiden Honorare "verschwitzt" zu haben. Dabei ging es um einen Vortrag bei einer Veranstaltung der Kerkhoff Consulting GmbH sowie um einen über die Celebrity Speakers GmbH gebuchten Vortrag bei der Südwestbank. Steinbrück hatte für die beiden Vorträge zusammen 23.000 Euro erhalten.

© SZ vom 3./4.11.2012/rela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: