Suisse Secrets:Suche nach dem Whistleblower

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Filiale der Credit Suisse in Bern. (Foto: Arnd Wiegmann/Reuters)

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt angeblich gegen die Person, die Daten der Bank Credit Suisse geleakt hat.

Von Ralf Wiegand

Autokraten, Despoten, Drogenhändler, Terrorfinanzierer, Geldwäscher oder Menschenhändler - es gibt eine ganze Reihe von Leuten, die kein Interesse daran haben, ihren Reichtum zu begründen oder Strafverfolgungsbehörden Einblicke zu gewähren, wo ihr Geld angelegt ist. Solche Personen, das legte vor gut einem Jahr die internationale Recherche "Suisse Secrets" nahe, gehörten offenbar über Jahrzehnte zu den Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse. Nun hat die Schweizer Bundesanwaltschaft Medienberichten zufolge Ermittlungen aufgenommen - aber nicht gegen die Bank, die solches Geld verwaltet haben soll, sondern gegen die unbekannte Person, deren Daten die weltweiten Schlagzeilen ausgelöst haben.

Die Informationen über rund 18 000 Konten der Credit Suisse waren der Süddeutschen Zeitung zugespielt worden, die sie mit dem Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP) und 46 Medienpartnern aus aller Welt ausgewertet hat, in Deutschland waren NDR und WDR an der Recherche beteiligt. Die Bank beteuerte, "höchste Verhaltensstandards" zu befolgen und "bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit die geltenden globalen und lokalen Gesetze und Bestimmungen" einzuhalten.

Das Gesetz ist umstritten

Nun hat die Bundesanwaltschaft laut dem Züricher Tagesanzeiger bestätigt, ein Ermittlungsverfahren gegen den unbekannten Whistleblower eingeleitet zu haben. Der Vorwurf: Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie "wirtschaftlicher Nachrichtendienst", das heißt, geheime Informationen seien Dritten zugänglich gemacht worden.

Das strenge Schweizer Bankgeheimnis sieht nämlich nicht nur vor, dass sich strafbar macht, wer Daten aus einer Bank abzieht, sondern auch, wer diese Daten verbreitet - etwa Journalistinnen und Journalisten. Das Gesetz, das laut der Vereinten Nationen Journalismus kriminalisiert und gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, soll vom Schweizer Bundesrat überprüft werden. Auf eine Anfrage der SZ reagierte die Bundesanwaltschaft am Sonntag nicht.

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