Bürgerrechte:"Man muss mitunter kreativ werden"

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Die Ausgangsbeschränkungen wirken: der fast leere Augustusplatz in Leipzig. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Die Corona-Einschränkungen in Sachsen sind streng. Rechtfertigt der Zweck alle Mittel? Der Grünen-Politiker Jürgen Kasek über die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Interview von Ulrike Nimz, Leipzig

Jürgen Kasek ist Rechtsanwalt, sitzt für die Grünen im Leipziger Stadtrat und hat eine von mehreren Klagen gegen die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise eingereicht. Ein Gespräch über die Härten des Einzelfalls, den Fluch des schönen Wetters und darüber, was Sachsen von Bayern unterscheidet.

SZ: Herr Kasek, die Mehrheit der Deutschen befürwortet die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen. Ihre Kanzlei hat sich entschieden, gegen die sächsische Variante des Kontaktverbotes vorzugehen. Warum?

Jürgen Kasek: Was immer vorweggesagt werden muss: Ich bin kein Virologe und die meisten anderen Menschen auch nicht. Wir sind auf die Empfehlungen der Mediziner angewiesen. Es ist sinnvoll, soziale Kontakte einzuschränken und damit die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Frage ist aber, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht. Wir haben uns die neuen Regeln angeschaut und bezweifeln, dass das Infektionsschutzgesetz, auf dem das Ganze fußt, so weitreichende Maßnahmen rechtfertigt. Es stellt auf einzelne Infizierte ab und auf Personen, die in Verdacht stehen, infiziert zu sein - nicht aber auf die Allgemeinheit.

Beim Verlassen der Wohnung ohne "triftigen Grund" droht in Sachsen ein Bußgeld von 150 Euro. Kann der Staat bestimmen, was ein triftiger Grund ist?

Die "Sächsische Corona-Schutz-Verordnung" nennt fünfzehn dieser Gründe, von der Gefahr für Leib und Leben bis zur Versorgung von Tieren. Am Ende kommt es aber darauf an, wie glaubhaft man gegenüber Polizei oder Ordnungsamt argumentiert. Momentan kann in allen Bundesländern jeder jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Hinzu kommt das Problem, dass die sächsische Rechtsverordnung in Teilen unbestimmt ist. Sportliche Betätigung ist "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt. Es gibt aber schlicht keine juristische Definition, was dieses Umfeld sein soll und bis wohin es sich erstreckt. Daran ändert auch die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen nichts, das von zehn bis 15 Kilometern ausgeht, im Beschluss ansonsten aber schwammig bleibt.

Was heißt das in der Praxis?

Bei mir hat sich vor einigen Tagen ein Mann gemeldet, der ein Stück mit dem Auto in den Wald fahren wollte, um mal rauszukommen. Er leidet an Depressionen. Die Polizei hat ihm ein Bußgeld aufgedrückt, weil er seinen Wohnbereich verlassen hatte. Wenn der Normadressat aber wegen unbestimmter Formulierungen keine Ahnung haben kann, was von ihm erwartet wird und unwissentlich eine Straftat begeht, dann ist das ein Problem.

Die Regeln in Sachsen sind strikter als die Empfehlungen der Bundesregierung. Wie lässt sich das rechtfertigen?

Die Beschränkungen in Sachsen sind am ehesten mit denen in Bayern vergleichbar. Auch dort darf man nicht oder nur im absoluten Ausnahmefall mit einer haushaltsfremden Person unterwegs sein. Alleinlebende ohne Partner wären nach rigoroser Auslegung zur Einsamkeit verdammt. Bayern liegt allerdings deutlich näher an den Risikogebieten Italien und Österreich, das Fallgeschehen ist dynamischer.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagt, man müsse möglichst vor der Lage bleiben. Ist eine Situation wie in Italien nicht um jeden Preis zu verhindern?

Wir wissen nicht mit Bestimmtheit, wie die Lage sich entwickeln wird. Auch Mediziner arbeiten nur mit Wahrscheinlichkeiten und Hypothesen. Ob die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, sinnvoll sind, also Menschenleben retten, wissen wir erst in der Rückschau, und da hat man in Sachsen eher zu spät reagiert. Die Leipziger Buchmesse absagen, aber Red Bull vor Tausenden gegen Tottenham Fußball spielen lassen? Heute wissen wir, dass Infizierte unter den Zuschauern waren. Mein Eindruck ist: Da wird versucht, zu zögerliches Handeln mit harten Auflagen zu kompensieren, deren Widersprüchlichkeit sich ja oft erst in Einzelfällen zeigt.

Zum Beispiel?

Neulich hat mich eine Mandantin angerufen, sie muss demnächst umziehen. Nach derzeitigem Stand ist es nicht erlaubt, dass ihr Freunde dabei helfen. Eine Spedition dürfte sie aber beauftragen, nur kann sie sich das nicht leisten.

Ihr Rat?

Einzige Möglichkeit: Sie kann ihren Freund um Hilfe bitten, den sie laut Verordnung sehen darf, weil er ihr Lebenspartner ist. Er wohnt in einer WG und kann deshalb seine Mitbewohner mitbringen. Man muss mitunter kreativ werden. Vergangene Woche habe ich meine Tochter zu ihrer Mutter gebracht. Sie lebt in Hessen, ich in Sachsen. Mein Auto hat ein Weimarer Kennzeichen. Strenggenommen hätte ich vor der Fahrt die Rechtsverordnung von drei Bundesländern lesen müssen. Wäre ich angehalten worden, hätte ich wohl Probleme bekommen.

Nun führt die Verordnung nicht nur neue Bürgerpflichten auf, es wird auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verwiesen. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) sicherte das "Augenmaß" der Ordnungsbehörden zu. Fehlt Ihnen ein solches Vertrauen?

Eine unserer größten Sorgen ist, dass bestimmte Gruppen häufiger von Kontrollen betroffen sein werden als andere, weil die Situation eben auch die Gelegenheit bietet, gegen missliebige Personen vorzugehen. Ich bin oft auf der Leipziger Eisenbahnstraße unterwegs, wo viele Migranten und Menschen mit geringem Einkommen leben. Die Chance, dass ich auf meinem Fahrrad samt Kindersitz angehalten werde, ist eher gering. Aber denken wir an Wohnungslose - wo sollen die hin? Bestimmte soziale Problemlagen hat man schlicht nicht bedacht.

In einzelnen Punkten hat die Landesregierung bereits nachgeschärft. Muss es in dieser Ausnahmesituation nicht möglich sein, Irrtümer zu korrigieren?

Ich begrüße, dass die Landesregierung auf Kritik reagiert. Aber wenn es um Grundrechte geht, kann ich schon erwarten, dass man sich vorher in der Tiefe damit auseinandersetzt. Die Eingriffe, die wir jetzt erleben, kennen in der deutschen Geschichte keinen Vergleich. Und sie passieren allein durch die Exekutive. Nach dem Rechtsstaatsprinzip gibt es aber den Vorrang des Gesetzes. Normalerweise werden solche Verordnungen durch verschiedene Instanzen vielfach geprüft. Diese Langwierigkeit wird ja oft kritisiert, hat aber ihren Sinn.

Mobile Verkaufsstände sind seit Neuestem wieder erlaubt. Auf dem Leipziger Markt standen die Menschen zuletzt dicht an dicht. Was, wenn auf die Vernunft der Leute kein Verlass ist?

Der Ernst der Lage erschließt sich für einige noch nicht, das ist ein Problem. Draußen scheint die Sonne, und die Phase, in der jeder jemanden kennt, der schwer erkrankt ist, haben wir glücklicherweise noch nicht erreicht. Die Frage ist, ob wir dieses Problem lösen können, indem wir einen Obrigkeitsstaat installieren. Ich bezweifle nicht, dass wir einschneidende Maßnahmen brauchen, aber sie müssen im Rahmen unseres rechtsstaatlichen Geschehens abgesichert sein und demokratischer Kontrolle unterliegen.

An einigen Fenstern in Leipzig flattern zur Zeit Transparente, weil Demonstrationen untersagt sind. Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn politische Forderungen auf Bettlaken gemalt, aber nicht auf die Straße getragen werden können?

Artikel 8 des Grundgesetzes besagt, dass sich jeder Deutsche ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich und ohne Waffen versammeln darf. Es ist sicher okay, wenn die Polizei dafür sorgt, dass Abstand gehalten wird. Wenn Demonstrationen nun aber mit Verweis auf das Kontaktverbot ohne Einzelfallprüfung verboten werden, dann wankt ein Pfeiler unserer Demokratie.

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