Coronavirus:Die neuen Corona-Regeln im Überblick

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Die Virusmutation macht Bund und Ländern so viel Sorge, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verschärft werden: eine Übersicht von Maskenpflicht über Gottesdienste bis hin zu Pflegeheimen.

Der zunächst bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen. "Wir müssen jetzt handeln", sagte Merkel mit Blick auf die neuen Virusmutationen. Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen. Zwar zeigten die harten Einschnitte Wirkung, sagte Merkel. Es drohe aber "ernsthafte Gefahr" durch die Mutation des Virus, die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetaucht ist. In Deutschland sind bereits einzelne Fälle bekannt.

Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen im Überblick:

  • Die Maskenpflicht wird verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Was man beim Gebrauch beachten muss, erfahren Sie hier (SZ Plus).
  • Arbeitgeber müssen den Beschäftigten künftig das Arbeiten im Home-Office überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erarbeite Merkel zufolge hierzu eine entsprechende Verordnung. Wie man im Home-Office nicht einsam wird, erklären wir hier (SZ Plus).
  • Private Zusammenkünfte sind bis zum 14. Februar im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit nur einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Zudem dürfen sich Personen in Regionen, in der die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern liegt, nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort bewegen. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen.
  • Gottesdienste sind nur unter strikten Auflagen möglich. Zusammenkünfte von mehr als zehn Teilnehmern müssten dem zuständigen Ordnungsamt mindestens zwei Tage im Voraus angemeldet werden.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben ebenso lange geschlossen beziehungsweise dort wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Ausnahmen gibt es, so will Baden-Württemberg Grundschulen und Kitas im Land voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise wieder öffnen.
  • In Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen das Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher mehrmals pro Woche getestet werden.
  • Zudem wurden weitere Förderungen und Hilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen beschlossen.

Merkel, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonten, es gebe derzeit auch Grund zur Hoffnung. Die aktuellen Infektionszahlen böten erste Lichtblicke. So meldeten die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch 15 974 Corona-Neuinfektionen und 1148 neue Todesfälle binnen eines Tages. Diese Zahlen sind nach Experteneinschätzung noch viel zu hoch, um Lockerungen wagen zu können. Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt derzeit bundesweit noch bei mehr als 130 - als Zielwert, bis zu dem Gesundheitsämter die Nachverfolgung stemmen können, gelten 50.

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Die Kanzlerin bekräftigte das Ziel, wieder eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten und Kontakten zu erreichen. Bis Ende des Sommers solle allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden können. Dafür komme es auch auf Planungssicherheit bei Impfstofflieferungen an. Die Kanzlerin mahnte zudem an, dass die Nachbarländer Deutschlands beim Eindämmen der Corona-Pandemie "in die gleiche Richtung arbeiten" müssten. Dies sei auch Thema beim EU-Gipfel an diesem Donnerstag. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wären "Vorkehrungen" bei Einreise-Fragen zu treffen.

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