Impfgegner:Grenze überschritten

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Der Judenstern mit einem Verweis auf Corona-Impfungen bei einer Demonstration in Frankfurt. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Erstmals geht die Justiz gegen jemanden vor, der die Corona-Politik mit den Verbrechen des Nationalsozialismus vergleicht. Er soll nun in Bayern wegen Volksverhetzung belangt werden.

Von Ronen Steinke, München

Nazivergleiche haben Konjunktur. Aber derzeit sind es nicht wütende Griechen, die Angela Merkel mit Hitlerbärtchen als Diktatorin zeichnen, wie während der Schuldenkrise vor zehn Jahren. Es sind deutsche Rechtsextreme - Menschen, die dem antisemitischen Denken der Nazis selbst nicht so fern stehen. Da werden Corona-Masken mit gelbem Judenstern und dem Wort "Ungeimpft" bedruckt, als sei die heutige Corona-Politik mit der Judenverfolgung durch das NS-Regime vergleichbar. Da werden Fotomontagen des Tors zum Konzentrationslager Auschwitz mit der Aufschrift "Impfen macht frei" verbreitet, als planten Merkel und Jens Spahn einen Völkermord.

Der Fall eines Münchners könnte zum Musterprozess werden

Bislang hat die Justiz wenig dagegen getan. Jetzt unternimmt die Generalstaatsanwaltschaft München einen beachtlichen Schritt. Am Freitag haben Beamte bei einem 45 Jahre alten Münchner geklingelt und seine Wohnung durchsucht. Smartphones und Computer nahmen sie mit. Dem Mann wurde der Vorwurf der Volksverhetzung eröffnet. Auf seiner Facebook-Seite hatte er ein zweigeteiltes Bild gepostet, auf dessen unterer Hälfte der Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Worten "Arbeit macht frei" zu sehen war. Darüber eine Zeichnung mit "Impfen macht frei", sowie eine Reihe von schwarz Uniformierten mit riesigen Spritzen in der Hand. "Alles schon mal dagewesen", stand daneben.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe - das soll nun die Folge sein für diesen Post, der binnen weniger Tage 52-mal gelikt und 26-mal kommentiert wurde, die Generalstaatsanwaltschaft hat da genau mitgezählt. Es sei unsäglich, sagt ihr Antisemitismusbeauftragter Andreas Franck: "Das verharmlost die mörderische Judenverfolgung in der Nazi-Zeit." Es sei eine "Gleichsetzung" mit der aktuellen Corona-Politik. Er will diesen Fall zum Musterprozess machen. Das Internet sei derzeit voll von solchen Vergleichen, vor allem in der Querdenker-Bewegung seien sie gängig. "Aber der Volksverhetzungsparagraf wird bislang kaum angewendet."

Umstritten bleiben Vergleiche mit dem gelben Judenstern

Die Justiz tastet sich hier in einen heiklen Bereich vor. Zum gelben Judenstern mit der Aufschrift "Ungeimpft" haben verschiedene Amtsgerichte deutschlandweit bereits entschieden: Das sei nicht strafbar. Der Grund: Nach dem Wortlaut des Strafgesetzbuchs ist eine "Verharmlosung" nur dann als Volksverhetzung strafbar, wenn sie sich speziell auf Tötungen etwa in Konzentrationslagern bezieht. Das Argument der Gerichte: Der gelbe Stern, den Juden im NS-Staat von 1941 an zu tragen gezwungen waren, sei etwas anderes als eine Tötung. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Andreas Franck, zweifelt an diesem Argument. Der Judenstern sei eine direkte Vorstufe zum Holocaust gewesen. "Deshalb ist es auch kaum vermittelbar, dass uns da im Strafrecht die Hände gebunden sind."

Einstweilen wählen die Behörden in Bayern deshalb einen anderen Weg. Der Missbrauch des gelben Sterns wird zumindest bei Demonstrationen per Auflage verboten. Erst wenn der NS-Vergleich drastischer wird und sich explizit auf Konzentrationslager bezieht, sollen künftig auch öfter Beamte an der Wohnungstür klingeln zur Durchsuchung.

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