Pandemie:Corona, Bayern und die Sache mit der Parkbank

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Frühjahr 2020: Polizisten patrouillieren durch den Englischen Garten in München, um die Einhaltung der Corona-Abstandsregelungen zu kontrollieren. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Seit den Lockdowns im Jahr 2020 wurde viel über Freiheit und Grundrechte gesprochen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht die damals in Bayern geltenden Ausgangssperren für rechtswidrig erklärt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der April 2020 war, sonnentechnisch gesehen, auch in Bayern ein Vorzeigemonat. Gut, es gab diese Kaltfront am Ostermontag, und hier und da regnete es. Aber nördlich von München zum Beispiel schien die Sonne zehn Stunden am Tag. Spaziergehwetter also, wenn man sich denn hätte treffen dürfen. Oder vielleicht schon warm genug, um ein Buch auf der Parkbank zu lesen? Aber im April 2020 herrschte, coronatechnisch gesehen, der Ausnahmezustand, zumal in Bayern.

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