Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr war privat mit seinem Vater unterwegs, gemeinsam hinderten die beiden Männer am 14. Mai 2016 einen Pakistaner daran, eine Straßenbahn zu besteigen. Der Fall erregte Aufsehen, auch weil der Hauptfeldwebel zuschlug. Doch erst zwei Jahre später, am 28. November 2018, haben sich die Juristen der Bundeswehr erstmals offiziell mit der Frage befasst: Sollte so jemand weiter als Unteroffizier dienen?
Truppendienstgerichte:Bundeswehr braucht immer länger, um Rechtsextreme hinauszuwerfen
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Ein wegen rassistisch motivierter Körperverletzung Verurteilter dient weiter als Unteroffizier. Ein Soldat zeigt den Hitlergruß - und die Bundeswehr befasst sich sieben Jahre später mit dem Fall: Die Verfahren der truppeninternen Justiz werden immer langsamer. Selbst das Verteidigungsministerium findet das "inakzeptabel".
Von Ronen Steinke, Berlin
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