BundesregierungKabinett macht Weg für Mindestlohn in Fleischwirtschaft frei

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat den Weg für einen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft frei gemacht. Es billigte den Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Damit kann Arbeitsministerin Andrea Nahles den im Januar geschlossenen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Vorausichstlich vom Herbst an darf dann keiner der bundesweit etwa 100 000 Branchenbeschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze steigt bis zum 1. Dezember 2016 dann in drei Schritten auf 8,75 Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat den Weg für einen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft frei gemacht. Es billigte den Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Damit kann Arbeitsministerin Andrea Nahles den im Januar geschlossenen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Vorausichstlich vom Herbst an darf dann keiner der bundesweit etwa 100 000 Branchenbeschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze steigt bis zum 1. Dezember 2016 dann in drei Schritten auf 8,75 Euro.

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