Bundesrat:Hamburg kritisiert Pläne der Bundesregierung zu V-Leuten

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Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, spricht in der Aktuellen Stunde der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. (Foto: Markus Scholz/dpa)

V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln. Hamburg sieht die Ampel-Pläne kritisch.

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Berlin (dpa) - Hamburgs Innensenator Andy Grote hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum V-Leute-Einsatz erneut scharf kritisiert und Änderungen gefordert. „Dieses Gesetz stellt den Schutz des Bürgers vor den Sicherheitsbehörden über den Schutz des Bürgers durch die Sicherheitsbehörden“, sagte der SPD-Politiker am Freitag bei Beratungen des Bundesrates über die geplante Neuregelung in Berlin. Hamburg sieht umfangreichen Änderungsbedarf. Entsprechende Anträge wurden nach Angaben der Innenbehörde unter anderem auf Initiative der Hansestadt am Freitag vom Bundesrat beschlossen.  

In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf werden erstmals detaillierte Regelungen zum Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen festgeschrieben. Vorgesehen ist, dass wie bei anderen verdeckten Maßnahmen in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“ müsse. Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen.

Grote sieht in den umfangreichen Protokollierungspflichten, die für den Einsatz von V-Leuten vorgesehen sind, die Gefahr, dass zusätzliche Risiken für deren Enttarnung entstehen. Auch der Deutsche Richterbund, die deutschen Generalstaatsanwaltschaften und die Polizeigewerkschaften hatten die Ampel-Pläne massiv kritisiert.

Eine Einschränkung der Ermittlungs- und Handlungsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden laufe der Entwicklung der Bedrohungslage diametral entgegen. „Das ist eine gefährliche Fehlentwicklung, für die dieses Gesetz symptomatisch steht“, sagte Grote.

„Nicht nur in der äußeren Sicherheit erleben wir eine Zeitenwende, internationale Bedrohungen bedeuten auch eine neue Qualität für unsere innere Sicherheit“, warnte er. Dies betreffe den Bereich der terroristischen Bedrohungen, der internetbasierten Kriminalität und der Organisierten Kriminalität „bis hin zu den furchtbarsten Formen der Kinderpornografie und – um ein aktuelles Beispiel zu nennen – auch den Bereich der Spionage“.

© dpa-infocom, dpa:240426-99-820371/3

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