Soziales:Bürgergeld steigt auf 563 Euro

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Alleinerziehende Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sollen von Januar an deutlich mehr Geld bekommen. (Foto: Ute Grabowsky/IMAGO/photothek)

Spürbar mehr Geld für Millionen Bedürftige: Zu Beginn des kommenden Jahres sollen die Regelsätze deutlich angehoben werden.

Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen, das sind zwölf Prozent mehr. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) spricht von einem erheblichen Schritt.

"Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können", sagte Heil. Die Erhöhung wird nach seinen Angaben im Bundeshaushalt mit 4,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen.

Für Kinder und Jugendliche sollen von Januar 2024 an folgende Leistungen gezahlt werden:

  • bis sechs Jahre: 357 statt 318 Euro
  • sieben bis 14 Jahre: 390 statt 348 Euro
  • 15 bis 17 Jahre: 471 statt 420 Euro

Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampelregierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um etwa 50 Euro gestiegen.

Mit der Reform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

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Im Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um magere Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um drei auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zwei Mal acht Euro betragen. Allerdings war damals die Inflation auch deutlich geringer.

Seit Einführung des Bürgergelds Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: Währenddessen werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen angehoben. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter - und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.

Auch die Sätze bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen

In der aktuellen Regelsatzanpassung sieht der Sozialverband Deutschland (SoVD) "ein gutes Signal", wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.

Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.

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