EU:Von der Leyen: Abbruch der Brexit-Gespräche wahrscheinlicher als Einigung

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Lastwagen-Stau bei Calais: Das könnte von Januar an häufiger vorkommen. Denn ohne Handelsvertrag zwischen Großbritannien und der EU werden zum Jahreswechsel Zölle und Zollkontrollen eingeführt. (Foto: Nathan Laine/Bloomberg)

London und Brüssel wollen sich nun bis Sonntag auf einen Handelsvertrag einigen, doch Premier Johnson und Kommissionschefin von der Leyen sind beide pessimistisch.

Von Björn Finke, Brüssel, und Alexander Mühlauer, London, Brüssel/London

Jetzt also Sonntagabend. Die EU und Großbritannien haben sich eine weitere Frist gesetzt, in der sie die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zu Ende bringen wollen. Ob das Ringen gütlich ausgehen wird, also mit Abschluss eines Handelsvertrags, oder ob beide Seiten im Zorn auseinandergehen werden, ist offen. Möglich ist auch, dass der Stichtag noch einmal verschoben wird, wie so oft geschehen in der Geschichte der Brexit-Verhandlungen.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen berichtete am Freitagmorgen den 27 EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in Brüssel über das Arbeitsessen, das sie am Mittwochabend mit dem britischen Premier Boris Johnson in der Kommissionszentrale hatte. Sie sagte beim Gipfel, ein Abbruch sei wahrscheinlicher als eine Einigung, hieß es.

Johnson hatte schon am Donnerstagabend die Erwartungen gedämpft: "Ich denke, wir müssen uns sehr, sehr klar darüber sein, dass es nun eine hohe Wahrscheinlichkeit - eine hohe Wahrscheinlichkeit - gibt, dass wir eine Lösung haben werden, die eher der australischen Beziehung mit der EU entspricht als der kanadischen", sagte er in London. Mit Australien hat die EU keinen Handelsvertrag, mit Kanada sehr wohl.

Beim Abendessen am Mittwoch - es gab Steinbutt und Jakobsmuscheln - diskutierten von der Leyen, Johnson und die beiden Chefverhandler Michel Barnier und Lord David Frost über die verbleibenden Streitpunkte. "Lebhaft" sei die Debatte gewesen, sagte von der Leyen danach, was eine freundliche Umschreibung für heftig und kontrovers sein dürfte. Beide Seiten hielten fest, dass die Differenzen weiter groß seien, vor allem bei der Frage, wie fairer Wettbewerb zwischen Firmen in der EU und denen im Königreich garantiert werden kann. "Wir werden bis zum Ende des Wochenendes eine Entscheidung fällen", kündigte von der Leyen an. Das klingt nach einer harten Frist, doch aus der Kommission hieß es später, diese Entscheidung könne durchaus auch darin bestehen, einfach weiterzuverhandeln.

Werden noch so manches Problem miteinander lösen müssen: Boris Johnson, Premier von Großbritannien, und Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission. (Foto: Aaron Chown/dpa)

Am Donnerstag veröffentlichte die Kommission bereits Notfallmaßnahmen, die im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen sicherstellen sollen, dass Flugzeuge, Busse und Lastwagen von Januar an weiter zwischen Königreich und EU verkehren dürfen - für einen Übergangszeitraum von bis zu sechs Monaten und nur dann, wenn London Anbietern aus der EU die gleichen Rechte gewährt. Brüssel fordert außerdem, dass Fischereiflotten aus EU-Staaten weiter in britischen Gewässern fangen dürfen, sogar bis Ende 2021.

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Der britische Premier Johnson und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen tauschen sich beim Abendessen aus. Es gibt Steinbutt und Jakobsmuscheln, aber keine Annäherung im Streit um die künftigen Beziehungen Großbritanniens zur EU.

Von Björn Finke, Brüssel, und Alexander Mühlauer, London

Ob London dem zustimmt, ist völlig offen. Fest steht nur, dass es trotz solcher Vorkehrungen in drei Wochen zum harten Bruch kommt, wenn es vorher nicht gelingt, einen Handelsvertrag abzuschließen. Zwar hat das Vereinigte Königreich die EU bereits Ende Januar verlassen, aber Bürger und Firmen werden das erst Anfang Januar 2021 richtig spüren. Denn zum Jahreswechsel endet die Brexit-Übergangsphase, in der Großbritannien weiter Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion ist. Ohne ein Abkommen würden von Januar an Zölle und Zollkontrollen eingeführt, zum Schaden der Firmen.

Der Streit geht jetzt darüber, wie sich Streit schlichten ließe

Doch so weit ist es noch nicht. Die Chefverhandler Barnier und Frost sprechen ja weiter, in Brüssel. Bis Sonntag dürfte die Frage im Mittelpunkt stehen, wie Streitfälle künftig geschlichtet werden. Das betrifft vor allem die Vorgaben für fairen Wettbewerb. Beide Seiten haben sich seit Beginn der Verhandlungen mit großen Schritten aufeinander zubewegt. Brüssel hat sich von der Forderung verabschiedet, dass London nicht nur die derzeit gültigen, sondern auch alle künftig erlassenen Regeln übernehmen soll, die für den EU-Binnenmarkt relevant sind. Großbritannien wiederum ist mittlerweile dazu bereit, sich zu verpflichten, kostspielige Umwelt- und Sozialstandards nicht abzusenken.

Nun geht es darum, was passiert, wenn eine der beiden Seiten in Zukunft Gesetze erlässt oder Subventionen genehmigt, die den Wettbewerb verzerren. Großbritannien oder die EU könnten zum Beispiel ehrgeizigere Umweltschutzregeln verabschieden. Es ist zunächst das gute Recht des anderen Partners, nicht mitzuziehen und seine Gesetze so zu lassen, wie sie sind. Doch über die Jahre könnten solche Abweichungen dazu führen, dass Unternehmen in der EU - oder in Großbritannien - Vorteile genießen, welche die andere Seite als unfair ansieht. Die EU-Verhandler haben deswegen einen sogenannten Entwicklungsmechanismus ( evolution mechanism) vorgeschlagen. Demnach könnte es vorgeschriebene Konsultationen geben, um solche Streitfälle zu schlichten.

Allerdings behauptet London, dass die EU hier de facto das Recht beanspruche, automatisch Zölle auf britische Waren verhängen zu dürfen, wenn Großbritannien bei neuen, kostspieligen EU-Gesetzen und -Regularien nicht mitzieht. Für London ist das ein völliges No-go, denn das käme der bereits verworfenen EU-Forderung nahe, dass die Briten alle künftigen Regeländerungen übernehmen. Außerdem heißt es in London, die EU wolle, dass dieses Privileg nur einseitig für Brüssel gilt - wenn also die Briten Standards verschärfen und die EU nicht reagiert, hätte dies keine Folgen.

In der Kommission wird diese Darstellung der Verhandlungsposition aber als "großzügige Überinterpretation" durch die britische Regierung abgetan: Brüssel verlange kein automatisches Recht, Zölle zu verhängen, und solch ein Mechanismus solle auch nicht nur für eine Seite gelten, heißt es. Es sei aber klar, dass es eine Regelung geben müsse für das Problem, dass sich die Wettbewerbsbedingungen über die Jahre verändern könnten und dadurch eine Seite unfaire Vorteile habe. Doch Entscheidungen darüber könnte zum Beispiel ein unabhängiges Schlichtergremium treffen.

Es ist ein Krieg der Worte - und er zeigt, wie angespannt die Nerven sind.

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