Berliner Volksbegehren:Enteignungen sind ungewöhnlich - aber verfassungskonform
Der entsprechende Artikel 15 des Grundgesetzes ist noch nie angewendet worden, doch das macht ihn nicht obsolet. Mit dem Berliner Volksbegehren wird den Politikern endlich Feuer unterm Hintern gemacht.
Videokommentar von Heribert Prantl
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