Asyl und Migration:Hohe Hürden bei der Arbeitspflicht für Geflüchtete

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Für gemeinnützige Arbeiten sieht das Gesetz eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde vor. (Foto: Andrey Popov/Imago)

Politiker der Union möchten Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit anhalten, in einem thüringischen Landkreis wird dies bereits konkret geplant. Was sind die rechtlichen und bürokratischen Voraussetzungen?

Von Florian Kappelsberger, München

Christian Herrgott (CDU), Landrat im thüringischen Saale-Orla-Kreis, will Asylsuchende zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Sie sollen vier Stunden pro Tag arbeiten, im Monat können sie damit maximal 64 Euro verdienen. Derzeit seien bereits 50 Asylsuchende verpflichtet worden, sagt Herrgott - zur Reinigung der Unterkunft, im Winterdienst, im Grünschnitt. Weigern sich Betroffene, drohen Kürzungen der Asylleistungen um bis zu 180 Euro.

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