Thüringen:AfD-Landeschef Höcke muss vor Gericht

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Da er in einer Rede eine Losung der SA verwendet haben soll, wird der Politiker nun angeklagt. Juristisch heißt der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf. Höcke war vor seiner politischen Karriere Geschichtslehrer in Hessen.

Björn Höcke von der AfD. (Foto: Jacob Schröter/Imago)

Die Kammer des Landgerichts habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren werde vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, so der Gerichtssprecher. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt", teilten die Strafverfolger damals mit.

Dass es sich bei der Losung "Alles für Deutschland" um eine strafbare Formulierung handelt, haben unter anderem die Wissenschaftliche Dienste des Bundestags in einem Informationsbrief festgehalten. Das Strafgesetzbuch sieht für die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

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Mehrfach wegen Volksverhetzung ermittelt

Die Anzeige gegen Höcke hatte Sachsen-Anhalts Grünen-Chef Sebastian Striegel 2021 wenige Tage nach dem Auftritt erstattet. Der Thüringer Landtag hob Höckes Immunität noch im selben Jahr für Ermittlungen auf und machte den Weg für eine Anklage im April 2023 mit einer weiteren Immunitätsaufhebung frei.

Gegen den aus dem westfälischen Lünen stammenden, 51-jährigen Höcke wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ermittelt. Das Verwaltungsgericht Meiningen entschied 2019, dass Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Seine Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

© SZ/dpa/kast/saul/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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