AfD-Klage beim Bundesverfassungsgericht:Recht oder Störung?

Lesezeit: 4 min

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss klären, wie im Bundestag die Posten der Ausschussvorsitzenden zu vergeben sind. (Foto: Uli Deck/DPA)

Die AfD klagt gern in Karlsruhe. Aktuell geht es um den Vorsitz von Ausschüssen im Bundestag. Ist das Anliegen legitim - oder will die Partei einfach nur Unruhe stiften?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die AfD ist eine besonders klagefreudige Partei, in Karlsruhe haben ihre Anliegen einen beeindruckenden Pegelstand erreicht: 22 Klagen sind derzeit anhängig, was gemessen am dortigen Jahresumsatz von ungefähr 5000 Fällen nicht viel erscheinen mag, aber dem Bundesverfassungsgericht trotzdem viel Arbeit macht. Denn über solche Organklagen muss - falls sie nicht klar substanzlos sind - mündlich verhandelt werden. Gut möglich, dass dahinter auch eine Störstrategie steht, aber ganz so einfach ist die Antwort nicht. Jedenfalls an diesem Mittwoch hat der Zweite Senat des Gerichts über ein durchaus kompliziertes Anliegen der AfD verhandelt: Darf man der AfD-Fraktion den Vorsitz in den Ausschüssen des Bundestags rundweg verweigern?

Zur SZ-Startseite

SZ PlusFragen und Antworten zum Streikrecht
:Darf man Streiks einfach einschränken?

Früh ankündigen, Pausen machen, Notdienste schieben: Die Rufe nach einer Verschärfung des Streikrechts werden lauter. Doch das ist viel schwieriger, als es Union und FDP vorschwebt.

Von Benedikt Peters, Ronen Steinke und Vivien Timmler

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: