Bundestag:Unionsabgeordnete wollten einer Linken den Vorsitz verweigern, taten es am Ende aber doch nicht

Ganz neu ist das Problem mit unliebsamen Kandidaten nicht. In der vergangenen Legislaturperiode stellten die Linken die größte Oppositionsfraktion. Deshalb stand ihnen der Vorsitz im Haushaltsausschuss zu. Die Linken nominierten Gesine Lötzsch. Für einige in der Union war das ein Affront. Zu DDR-Zeiten war die 1961 geborene Lötzsch SED-Mitglied. Außerdem hatte sie Anfang 2011 mit Thesen zum Kommunismus Aufregung hervorgerufen. "Die Wege zum Kommunismus können wir nur finden, wenn wir uns auf den Weg machen und sie ausprobieren", schrieb sie. Auf die Opfer des Kommunismus ging sie in dem Beitrag mit keinem Wort ein.

In der Unionsfraktion gab es deshalb Unmut über die Nominierung von Lötzsch. In einem gemeinsamen Brief monierte eine zweistellige Zahl von Unionsabgeordneten, dass Lötzsch Kräfte unterstütze, "die das Unrecht des DDR-Regimes verleugnen oder verharmlosen". Der Aufstand blieb jedoch erfolglos. Fraktionsgeschäftsführer Grosse-Brömer erklärte damals, man werde an dem Brauch festhalten, dass die Fraktionen über die Besetzung der ihnen zukommenden Ausschussvorsitze selbst entscheiden. Auch die Union wolle sich in ihre Entscheidungen ja "nicht reinreden lassen, das wäre ja noch schöner". Und so kam es dann auch: Lötzsch wurde Chefin des Haushaltsausschusses.

Diesmal argumentiert die Spitze der Unionsfraktion intern ähnlich wie 2013. Außerdem ist es gar nicht so einfach, einen Ausschussvorsitzenden zu verhindern. Denn diese werden eigentlich gar nicht gewählt. Normalerweise fragt der Bundestagspräsident bei der Konstituierung eines Ausschusses lediglich, ob es Widerspruch gegen den vorgeschlagenen Vorsitzenden gibt. Das ist in der vergangenen Legislaturperiode in keinem einzigen Fall geschehen. Der Bundestagspräsident stellt dann nur noch formlos fest, dass der Kandidat jetzt auch Vorsitzender ist.

Stand jetzt scheinen die Abgeordneten von CDU und CSU keinen Widerspruch einlegen zu wollen. In der Unionsfraktion klären sie stattdessen gerade die rechtliche Grundlage für eine Abwahl von Ausschussvorsitzenden - man könnte die AfD-Kandidaten dann praktisch auf Bewährung wählen. Und die SPD? Die hat derzeit andere Sorgen, sie musste am Donnerstag in einer Klausur den schweren Gang in eine große Koalition vorbereiten. Bei der SPD hieß es deshalb lediglich, man werde sich kommende Woche in der Fraktion eine Meinung zu den AfD-Kandidaten bilden.

Grüne und Linke sehen die Lage kritischer. "Die Personalvorschläge der AfD sind schwer erträglich - auch wenn Einigkeit über die Verteilung der Ausschüsse herrscht: Das letzte Wort haben die Ausschussmitglieder, die niemand zwingen kann, jeden Kandidaten zu nehmen, der ihnen vorgesetzt wird", sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte. Seine Kollegin von den Grünen, Britta Haßelmann, sagt, die drei AfD-Kandidaten müssten die Bedenken gegen sie "glaubhaft ausräumen". Wenn das nicht gelinge, müssten "wir uns mit dieser von der AfD verursachten ernsten Situation im Ältestenrat beschäftigen". Sich schon jetzt gegen eine Wahl der AfD-Kandidaten aussprechen, das wollen jedoch auch Korte und Haßelmann nicht.

Die Bundestagsverwaltung hat schon mal eruiert, welches Verfahren in einem Konfliktfall angewandt werden müsste: Wenn es in einem Ausschuss auf die Frage des Bundestagspräsidenten Widerspruch gegen einen AfD-Kandidaten gibt, wird über ihn abgestimmt. Wird er nicht gewählt, kommt der Streitfall in den Ältestenrat. Die Position des Ausschusschefs bleibt zunächst vakant; die Wahl eines anderen Kandidaten einer anderen Fraktion ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Dann wird ein stellvertretender Vorsitzender bestimmt. Ist dieser im Amt, ist der Ausschuss trotz fehlenden Chefs arbeitsfähig - also auch ohne einen Vorsitzenden von der AfD.

Ob es dazu kommt, wird man allerdings erst kommende Woche wissen. Dann konstituieren sich die Ausschüsse.

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