Vorsitzender des Rechtsausschusses:Empörung über "Judaslohn"-Tweet des AfD-Politikers Brandner

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Brandner wird zunehmend zum Rücktritt vom Vorsitz des Rechtsausschusses gedrängt. (Foto: dpa)
  • Union, SPD, Grüne und FDP fordern den Rücktritt des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Bundestags-Rechtsausschusses.
  • Grund ist, dass Brandner das Bundesverdienstkreuz an Udo Lindenberg einen "Judaslohn" genannt hat.
  • Am Donnerstag hatte sich Lindenberg auf Facebook schockiert über das starke Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen geäußert.

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der AfD-Politiker Stephan Brandner, hat die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg als einen "Judaslohn" bezeichnet. Nun fordern Union, SPD, Linke, Grüne und FDP im Bundestag einhellig seinen Rücktritt.

Brandner hatte über den 73-jährigen Lindenberg auf Twitter geschrieben:

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Die Redensart "Judaslohn", die Brandner am Ende des Tweets als Hashtag anführt, bezieht sich auf den biblischen Judas Ischariot, der Jesus verraten und dafür 30 Silberlinge erhalten haben soll. Brandner reagiert damit offenbar auf eine scharfe Abrechnung Lindenbergs mit der AfD nach deren Wahlerfolg bei der Landtagswahl in Thüringen.

Am Donnerstag hatte sich Lindenberg auf Facebook schockiert über das starke Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Thüringen geäußert. "24 Prozent. Und viele sagen immer noch: Das wird sich niemals wiederholen - aber seht ihr denn nicht an den Häuserwänden die selben alten neuen Parolen? und die gleiche kalte Kotze (wie vor 80 jahren) schwappt ihnen wieder aus dem Mund..." Über den Spitzenkandidaten Björn Höcke schrieb Lindenberg: "Ein echter Fascho, auferstanden aus Ruinen und den Nazis zugewandt."

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Schloss Bellevue bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg. (Foto: dpa)

Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU, Jan-Marco Luczak, sprach von einer neuerlichen, ungeheuerlichen Entgleisung Brandners: "Er spielt ganz bewusst mit antisemitischen Begriffen, er grenzt aus und schürt Ressentiments". Luczak schrieb, der Rechtsausschuss wache über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Werte des Grundgesetzes. "Um das Amt des Vorsitzenden auszufüllen, bedarf es Würde und Anstand. Diese fehlen Brandner ganz offenbar." Er sei in dieser Funktion untragbar und müsse zurücktreten.

"Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden unwürdig"

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, brachte eine Abwahl Brandners ins Gespräch. Dem Handelsblatt sagte er: "Wir wollen die Frage der Abwahl von Ausschussvorsitzenden im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss thematisieren."

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, sagte dem Handelsblatt, Brandners Äußerungen seien "unverschämt, spielen mit antisemitischen Ressentiments und sind seiner Position schlicht unwürdig". Brandner sei seiner Vorsitzendenposition nicht gewachsen. "Er sollte daraus Konsequenzen ziehen."

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, schloss sich der Kritik an. Sie schrieb auf Twitter: "Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden unwürdig und in dieser Funktion untragbar." Ihr FDP-Amtskollege Marco Buschmann warf Brandner dort vor, immer wieder mit antisemitischen Vorurteilen zu spielen. "Das ist einfach nur widerlich und eines Ausschussvorsitzenden des Deutschen Bundestages nicht würdig."

Niema Movassat, verfassungspolitischer Sprecher Linken, wies darauf hin, dass seine Fraktion bereits Brandners Wahl zum Vorsitzenden abgelehnt habe. "Die demokratischen Fraktionen müssen diesem Spuk gemeinsam ein Ende setzen." Brandner wies auf Twitter dagegen daraufhin, dass auch Politiker anderer Parteien in Interviews und auch im Bundestag des Öfteren den Begriff "Judaslohn" benutzt haben. Der Rockmusiker Lindenberg hatte das Verdienstkreuz Anfang Oktober bekommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sagte, er habe in einzigartiger Weise gegen die deutsche Teilung angesungen. Zudem lobte er dessen großes soziales Engagement.

Der Plan einer Abwahl ist rechtlich nicht unproblematisch, denn in der Geschäftsordnung des Bundestags findet sich dazu keine ausdrückliche Regelung. In Paragraf 58 steht lediglich, dass die Ausschüsse ihre Vorsitzenden "bestimmen". Nach Ansicht einiger Rechtswissenschaftler lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass auch eine Abwahl möglich ist.

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