Urteile - Wiesbaden:Hessen prüft neue Zulassungsregel für Medizinstudenten

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen prüft eine Neuregelung für die Zulassung zum Medizinstudium. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Dienstag. Demnach ist das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig. Es muss nun bis Ende 2019 neu geändert werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen prüft eine Neuregelung für die Zulassung zum Medizinstudium. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Dienstag. Demnach ist das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig. Es muss nun bis Ende 2019 neu geändert werden.

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eine entscheidende Bedeutung für die Zukunft des Medizinstudiums", betonte Hessens Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU). Das Ministerium werde nun mit den betroffenen hessischen Universitäten reden, wie das Zulassungsverfahren verändert werden könne.

Bund und Länder müssen nach dem Urteil bis zum 31. Dezember 2019 verschiedene Mängel in ihren Gesetzen beheben. Zum Beispiel muss bei der Vergabe nach Wartesemestern der Zeitraum begrenzt werden. Aktuell sind etwa 15 Halbjahre nötig, um zum Zuge zu kommen.

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