Weimar:Kemmerich verliert Stadtratsmandat: Rechtsmittel angekündigt

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Thomas Kemmerich, früherer Ministerpräsident von Thüringen, wartet im Gerichtssaal. (Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)

Der frühere Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) verliert wegen einer Gerichtsentscheidung sein Mandat für den Erfurter Stadtrat. Das Urteil ist...

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Erfurt (dpa/th) - Der frühere Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich (FDP) verliert wegen einer Gerichtsentscheidung sein Mandat für den Erfurter Stadtrat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar habe sich nicht davon überzeugen können, dass Kemmerich „seinen Aufenthaltsschwerpunkt“ zum Zeitpunkt der Wahl 2019 in Erfurt gehabt habe, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elke Heßelmann, am Donnerstag in Weimar.

Damit gelte der Wohnort der Familie als Hauptwohnsitz Kemmerichs - das ist seit 2009 Weimar. Als Stadtrat in einer Stadt kann aber nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat.

Er habe bei der Stadtratswahl mehr als 6000 Stimmen bekommen, erklärte Kemmerich. Der Verantwortung für seine Wähler werde er sich nicht ohne Weiteres entziehen. Er wolle das Urteil deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht anfechten. Schließlich habe der Wahlausschuss der Landeshauptstadt seine Kandidatur „in Kenntnis des Sachverhalts zugelassen“. Im Vertrauen darauf habe er im Mai 2019 für den Erfurter Stadtrat kandidiert, so der FDP-Politiker. 2012 habe das Verwaltungsgericht Erfurt als seinen Hauptwohnsitz anerkannt.

Nach Angaben von Heßelmann hat Kemmerich, der auch FDP-Landesvorsitzender ist, nach Erhalt des schriftlichen Urteils vier Wochen Zeit, um dagegen vorzugehen.

Kläger war ein Erfurter, der die gesamte Stadtratswahl 2019 für ungültig erklären lassen wollte und dafür mehrere Argumente anführte - unter anderem Kemmerichs Wohnort. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in weiten Teilen ab, entschied aber, dass der FDP-Politiker sein Stadtratsmandat niederlegen muss.

Bei der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger am Mittwoch Kemmerich vorgeworfen, wegen der Wohnrechtsfrage zu Unrecht für den Stadtrat kandidiert zu haben. Außerdem warf er Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) vor, unmittelbar vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben, um für seine Partei zu werben.

Verwaltungsgerichts-Präsidentin Heßelmann sagte, jenseits der Problematik zu Kemmerichs Hauptwohnsitz habe das Gericht bei der Wahl keine Verstöße etwa gegen Wahlrechtsgrundsätze, die Thüringer Verfassung oder die Kommunalordnung des Freistaates feststellen können, die zu einer Ungültigkeit der Wahl führen würden. Damit habe die Klage nur für Kemmerich eine unmittelbare Folge, für die anderen Stadträte oder die Wahl insgesamt aber nicht.

Schon während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter, Claus Packroff, deutliche Zweifel daran erkennen lassen, dass die Anfechtung der Stadtratswahl insgesamt begründet ist. Über die Frage von Kemmerichs Hauptwohnsitz dagegen hatten sich die Verfahrensbeteiligten länger gestritten.

Der FDP-Landesvorsitzende Kemmerich war bei der Stadtratswahl im vergangenen Jahr als Spitzenkandidat der Liberalen in Erfurt angetreten. Nach Angaben von Heßelmann rückt für Kemmerich ein Liberaler von der damaligen Liste zur Stadtratswahl in das Gremium nach, sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden.

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