Trier:Gericht: „Prümer Taliban“ muss ausreisen

Trier/Berlin (dpa/lrs) - Ein einst als vermeintlicher Taliban-Kämpfer angeklagter und später freigesprochener Mann aus Afghanistan muss Deutschland verlassen. Das Verwaltungsgericht Trier wies nach Mitteilung vom Dienstag einen Eilantrag des erst als "Prümer Taliban" bekannt gewordenen und kürzlich in Berliner Kirchenasyl aufgetauchten Afghanen ab. Der 23-Jährige sei ausreisepflichtig. Auch seine noch anhängige Klage habe keine hindernde Wirkung.

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Trier/Berlin (dpa/lrs) - Ein einst als vermeintlicher Taliban-Kämpfer angeklagter und später freigesprochener Mann aus Afghanistan muss Deutschland verlassen. Das Verwaltungsgericht Trier wies nach Mitteilung vom Dienstag einen Eilantrag des erst als „Prümer Taliban“ bekannt gewordenen und kürzlich in Berliner Kirchenasyl aufgetauchten Afghanen ab. Der 23-Jährige sei ausreisepflichtig. Auch seine noch anhängige Klage habe keine hindernde Wirkung.

Der Afghane habe sein Begehren bisher entgegen seiner Ankündigung nicht begründet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ihm eine extreme Gefahrenlage bei der Rückkehr nach Afghanistan drohe, befanden die Richter in einem unanfechtbaren Beschluss. Nach seinen eigenen Angaben lebten dort auch noch seine Eltern und sechs Brüder.

Der 23-Jährige hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Nach einer langen Flucht durch zahlreiche Länder wohnte der Afghane in Prüm in der Eifel, im Januar 2017 kam er in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bezichtigt sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Beihilfe zum Mord. Die Bundesanwaltschaft war überzeugt davon, dass der Mann in Afghanistan Leibwächter eines regionalen Taliban-Befehlshabers und bei mindestens 50 Hinrichtungen dabei gewesen war.

Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz widerrief der Mann sein früheres Geständnis und sagte, er habe als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl in Deutschland erhalten wollen. Was folgte, war ein Freispruch des OLG. Daraufhin stellte der Mann einen Asylantrag, der nun aber auch seine Ausreise nicht verhindern kann.

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