Urteile - Stuttgart:Ministerin Bauer sieht sich nach Karlsruher Urteil bestärkt

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Wissenschaftsministerium sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf seinem Weg bei der Zulassung zu Studiengängen mit Numerus Clausus bestärkt. Insbesondere zum Medizin-Studium werde nicht nur die Abiturnote herangezogen, betonte Ressortchefin Theresia Bauer (Grüne). "Unsere Hochschulen berücksichtigen bereits seit zehn Jahren bei der Zulassung verstärkt die fachliche Eignung der Bewerber anhand weiterer Kriterien, wie dem Medizinertest und einschlägiger praktischer Erfahrungen."

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Wissenschaftsministerium sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf seinem Weg bei der Zulassung zu Studiengängen mit Numerus Clausus bestärkt. Insbesondere zum Medizin-Studium werde nicht nur die Abiturnote herangezogen, betonte Ressortchefin Theresia Bauer (Grüne). "Unsere Hochschulen berücksichtigen bereits seit zehn Jahren bei der Zulassung verstärkt die fachliche Eignung der Bewerber anhand weiterer Kriterien, wie dem Medizinertest und einschlägiger praktischer Erfahrungen."

Einige der von Karlsruhe angemahnten Verbesserungen fänden sich im baden-württembergischen Hochschulzulassungsrecht schon heute. "Das Urteil nehmen wir zum Anlass, weiter zu denken und zusammen mit unseren Hochschulen und den Ländern über weiter verbesserte Auswahl- und Zugangsverfahren zu reden", sagte Bauer.

Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist nach Ansicht der Karlsruher Richter (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14) teilweise verfassungswidrig und muss neu geregelt werden. Mit dem aktuellen Verfahren werde der grundrechtliche Anspruch der Bewerber auf gleiche Teilhabe am Studienangebot verletzt. Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Unis aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Die FDP-Fraktion lobte die Entscheidung: "Die gute Abiturnote allein macht noch keinen guten Mediziner", sagte der Wissenschaftsexperte Klaus Hoher. Er forderte auch mit Blick auf den Landärztemangel ein Umdenken. Ähnlich argumentierte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Das Urteil gelte auch für die Zahnmedizin.

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