Urteile - Münster:Tante aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft für 52-Jährigen

Deutschland
Blick auf das Landgericht Münster. Foto: Fabian Strauch/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Das Schwurgericht Münster hat einen 52-jährigen Mann aus Holm in Schleswig-Holstein wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen einer Vielzahl von Indizien zeigten sich die Richter am Donnerstag davon überzeugt, dass der Deutsche im August 2019 seine 68 Jahre alte Tante in Münster erwürgt und die Leiche anschließend in den Kreis Pinneberg, der ebenfalls in Schleswig-Holstein liegt, gebracht hat. Dort war die Tote später an einer Böschung von Spaziergängern gefunden worden.

In dem mehrere Monate dauernden Prozess hatte das Gericht unter anderem die Verbindungsdaten des Handys des Angeklagten ausgewertet. Demnach war es zur Tatzeit in der Funkzelle eingewählt, die auch den Tatort abdeckt. Außerdem hatte der 52-Jährige nach Ansicht der Richter ein Motiv für die Gewalttat. Er hatte sich vor Jahren von seiner Tante 25 000 Euro geliehen - und im Sommer 2019 stand die Rückzahlung des Geldes an.

Auch auch der Fundort der Leiche sprach aus Sicht der Richter für die Schuld des Angeklagten. Aus der Familie habe bis auf den 52-Jährigen niemand eine Beziehung nach Schleswig-Holstein, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann aber wohne gerade einmal fünf Kilometer von der Böschung entfernt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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