Urteile - Münster:Gericht: Polizeibewerber dürfen kleiner als 1,68 Meter sein

Münster (dpa/lnw) - Eine vom Land NRW geforderte Mindestgröße von 1,68 Metern für männliche Polizeibewerber ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden (Az.: 6 A 916/16). Ein Erlass des Innenministeriums zur Mindestgröße von Polizisten sei rechtswidrig, entschieden die Richter. Damit haben nun auch kleinere Männer eine Chance, bei der Polizei genommen zu werden. Das Land NRW fordert derzeit bei weiblichen Bewerbern eine Mindestgröße von 1,63 Metern, bei männlichen von 1,68 Metern.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) - Eine vom Land NRW geforderte Mindestgröße von 1,68 Metern für männliche Polizeibewerber ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden (Az.: 6 A 916/16). Ein Erlass des Innenministeriums zur Mindestgröße von Polizisten sei rechtswidrig, entschieden die Richter. Damit haben nun auch kleinere Männer eine Chance, bei der Polizei genommen zu werden. Das Land NRW fordert derzeit bei weiblichen Bewerbern eine Mindestgröße von 1,63 Metern, bei männlichen von 1,68 Metern.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: